Rückwärtsschritt: Neue Regeln für Arbeitsverträge

Der Bundestag berät aktuell über die Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen ins deutsche Recht. Der aktuelle Entwurf wurde in einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales diskutiert.

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Eine Erklärung des Bitkom-Präsidenten Achim Berg.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Digitalisierungshürden wie Schriftformerfordernisse abzubauen. Allerdings: Die geplanten Regeln für Arbeitsverträge sind kein Schritt vorwärts, sondern zurück. Jetzt fehlt nur noch, dass man die Verträge mit der Postkutsche zum Adressaten transportieren muss. Künftig können Arbeitgeber mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden, wenn sie Arbeitsverträge nur digital und nicht auf Papier ausfertigen.

Der Gesetzgeber zwingt Unternehmen und private Arbeitgeber also, Arbeitsverträge in jedem Einzelfall auszudrucken. Dies widerspricht den Anforderungen einer modernen und auf Ressourcenschonung bedachten Arbeitswelt. Ab August droht für jeden Arbeitsvertrag, der nur digital vorliegt, ein Bußgeld von 2.000 Euro. Da darf sich niemand wundern, wenn Deutschland als digital rückständig belächelt wird.

Anstatt die Behörden endlich aus dem Faxzeitalter zur reißen, werden nun die Unternehmen gezwungen, das Rad zurückzudrehen und wieder mit Papier zu arbeiten. Das ist nicht nur überflüssig, es macht unnötig Arbeit, hilft den Beschäftigten nicht und verbraucht wertvolle Ressourcen. Jedes Jahr werden Millionen Seiten Papier für Arbeitsverträge sinnlos bedruckt. Digital geht das sehr viel einfacher, günstiger und klimafreundlicher.

Die EU-Richtlinie zu den Arbeitsbedingungen, die den Neuregelungen zu Grunde liegt, sieht ausdrücklich auch Arbeitsverträge in elektronischer Form vor. Bei der Umsetzung der Richtlinie verspielt der deutsche Gesetzgeber die Chance, die Nachweispflicht von Arbeitsverträgen zeitgemäß digital zu gestalten. Stattdessen frönt die deutsche Politik dem Papierfetisch.

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