Immer mehr Vertriebsorganisationen und Pools verpflichten sich vertraglich, bei einer Beendigung der Zusammenarbeit die vom Vermittler über die Struktur eingereichten Verträge in dessen eigenen Bestand zu übertragen.
Ein Beitrag von Stefan Sommerer, Teamleiter Marketing, vfm-Gruppe
Leider klafft eine Lücke zwischen Theorie und Praxis, denn die Anforderungen der Versicherer sind häufig speziell. Lebens- und Krankenversicherungen fordern fast immer Stornosicherheiten. Diese sollten Vermittler unter die Lupe nehmen. Sind sie vertragsbezogen vorhanden und können ohne Weiteres übertragen werden? Falls nein und falls der bisher haftende Pool die Haftung abgeben möchte, kann für die Übertragung ein unerwarteter Kapitalbedarf nötig sein.
Weitere Anforderungen
Daneben verlangen viele Versicherer, dass der abgebende Pool bestimmte Formulare für die Bestandsübertragung ausfüllt. Doch manche Anbieter scheuen diesen Aufwand und verweisen pauschal auf ihre vertragliche Zusicherung zur Bestandfreigabe. Die Versicherer beharren in der Regel auf ihren Formularen und pochen auf die Unterschrift durch die Geschäftsleitung oder durch zeichnungsberechtigte Mitarbeiter. Manche Versicherer fordern für eine Übertragung sogar die Übermittlung der entsprechenden Maklervollmachten.
Datenschutzgrundsätze beachten
Bei all den bürokratischen Herausforderungen darf der Datenschutz nicht fehlen. Das zu leistende Minimum ist eine Kundenaufklärung via Kundenanschreiben mit 14-tägiger Widerspruchsfrist. Um ihr Risiko gegen null zu senken, verlangen Versicherer oft eine Erklärung. Diese soll sowohl vom Pool als abgebenden Vermittler als auch vom übernehmenden Vermittler unterzeichnet werden.
Auf diese Weise bringen sich Versicherer im Falle etwaiger Beschwerden aus der Schusslinie. Im Falle des Falles trifft der Ärger dann den Vermittler. Gerade bei Beständen mit einer hohen Kundenanzahl und relativer wenig Betreuungsdichte sind Beschwerden wegen angeblicher Datenschutzverstöße bei Übertragungen keine Seltenheit.
Vertraglich korrekte Beziehung zum Kunden
Wenn alle organisatorischen Hürden gemeistert wurden, gilt es die vertragliche Beziehung zwischen Vermittler und Kunde genauer anzuschauen. Sollte der Geschäftsbesorgungsvertrag auf den Pool lauten, besteht nach einer erfolgreichen Übertragung kein schriftlicher Maklervertrag. Und möglicherweise auch keine entsprechende Vollmacht. Daraus resultieren weitreichende Haftungsrisiken.
Alles spricht für Direktvereinbarungen
Die Übertragung von Beständen hat allerlei Tücken und der Datenschutz wird in Zukunft noch komplexer und aufwendiger werden. Hindernisse bei der Bestandsübertragung können negative Auswirkungen haben, die in einem geringeren Erlös bei der Veräußerung des Maklerbüros resultieren. Wer seine Bestände über Direktvereinbarungen betreut, ist hier flexibler. Gepaart mit der richtigen Gesellschaftsform bleibt so ein Maklerunternehmen auch im Wege der Nachfolge gut veräußerbar.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Absicherung von Berufsrisiken für Influencer
Die Mehrheit der deutschen Influencer*innen erzielt nur ein geringes Einkommen. Doch auch für sie gilt: Sobald sie mit einer Online-Tätigkeit Geld verdienen, haften sie bei Schäden mit ihrem Vermögen. Welche Absicherungen sinnvoll für diese Zielgruppe sind.
Rechtssichere Kündigung per Mausklick
KI ist Alltag: Mehrheit der Deutschen nutzt Künstliche Intelligenz bereits regelmäßig
Künstliche Intelligenz ist längst kein Zukunftsthema mehr – das zeigt der aktuelle „KI Monitor 2025“ von HEUTE UND MORGEN. Verbraucher sehen klare Vorteile, aber auch Risiken. Für Unternehmen wächst der Handlungsdruck, digitale KI-Erlebnisse intelligent zu gestalten.
Cyberschutz für Privatkunden: Bedarf steigt, gute Tarife fehlen
Franke und Bornberg, ein unabhängiges Analysehaus für Versicherungsprodukte, hat sein aktuelles Cyber-Rating Privat 2025 veröffentlicht – mit ernüchterndem Ergebnis: Zwar steigt der Bedarf an leistungsstarkem Cyberschutz für Privatpersonen weiter, doch das Produktangebot der Versicherer bleibt hinter den Anforderungen zurück. Nur 14 Gesellschaften bieten eigenständige Cyber-Policen an – und keine erreicht die Bestnoten.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Mit KI zum digitalen Abschluss: die Bayerische und muffintech starten Pilotprojekt zur Antragsunterstützung
Die Versicherungsgruppe die Bayerische und das Technologie-Start-up muffintech starten ein gemeinsames Pilotprojekt zur digitalen Vertriebsunterstützung in der Sachversicherung. Im Zentrum steht der KI-Assistent LEA, der Kunden durch den Online-Antragsprozess begleitet und in Echtzeit Fragen beantwortet. Der erste Einsatz erfolgt im Bereich der Zahnzusatzversicherung, weitere Sparten wie die Hausratversicherung sollen kurzfristig folgen.
Wie KI-Agenten den Beratungsalltag neu definieren
Die Maklerarbeit verändert sich rasant: Digitale Assistenten auf KI-Basis übernehmen Routinetätigkeiten und ermöglichen so mehr Fokus auf Beratung und Beziehungspflege. Jonathan Posselt, Teamleiter KI bei Fonds Finanz, zeigt im Gastbeitrag, wie Maklerbüros schon heute die Weichen für die Zukunft stellen können. Der Text erschien zuerst im expertenReport 07/25.
Versicherungs-KI mit Potenzial – aber auch mit Vorbehalten
Viele Deutsche würden gerne Künstliche Intelligenz nutzen, um Versicherungsanträge schneller und einfacher zu erledigen. Auch bei der Vertragsanalyse zeigen sich viele aufgeschlossen. Doch sobald es um Gesundheitsdaten oder Schadensbewertungen geht, kippt die Stimmung.
EU AI-Act betrifft auch Vermittler: Was Sie jetzt wissen müssen
Der EU AI-Act ist beschlossene Sache: Bereits zum 1. August 2024 ist die Verordnung in Kraft getreten. Viele Unternehmen haben sich bislang kaum mit den neuen Regeln beschäftigt – doch bei näherer Betrachtung zeigt sich: Auch Finanz- und Versicherungsvermittler sind betroffen.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.