Dienstunfähigkeit auf hohem Niveau absichern

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Bereits in der Antike erforderte die Gründung von Städten die Notwendigkeit einer geordneten Infrastruktur. Administrative Aufgaben zur Sicherung des Gemeinwesens wurden bereits im alten Ägypten und in Mesopotamien von Beamten übernommen. In Deutschland gilt der preußische Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. als der Vater des Berufsbeamtentums.

Eine Tarifbesprechung von Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Beamte haben gegenüber ihren Dienstherren eine besondere Treuepflicht. Im Gegenzug dazu verpflichtet sich der Dienstherr nach dem Alimentationsprinzip gegenüber seinen Beamten zur Fürsorge und sichert deren Einkommen während der aktiven Dienstzeit, aber auch im Fall von Krankheit, der Dienstunfähigkeit und im Alter ab.

Im Gegensatz zu Angestellten müssen Beamte keine eigenen Beiträge für die Absicherung ihrer Versorgung im Alter, ihrer Hinterbliebenen im Todesfall oder für den Fall ihrer Dienstunfähigkeit entrichten. Die Pensionserfüllungspflichten stellen den Bund und auch die Länder mittlerweile vor immer größere Herausforderungen. Deshalb wurden auch die Pensionsbezüge der Beamten bereits beschnitten.

Insofern ist eine flankierende private Absicherung der Altersversorgung und des Dienstunfähigkeitsrisikos auch für Beamte ein Gebot der persönlichen Vorsorge. Schon in der Vergangen hatte die Bayerische für Beamte eine Absicherung des Dienstunfähigkeitsrisikos angeboten. Nunmehr hat der Versicherer, der sich mit seinen Produkten dem bayerischen Reinheitsgebot verschrieben hat, seinen Tarif überarbeitet und sich gegenüber der Zielgruppe Beamte neu aufgestellt. Auch für Vermittler stellen Beamte und deren Absicherungsbedarf eine sehr interessante Klientel dar. Doch die Vorsorgeberatung zur Absicherung des Dienstunfähigkeitsrisikos erfordert fundierte Grundkenntnisse über die verwaltungsrechtlichen Grundlagen der Dienstunfähigkeit.

Das Dienstunfähigkeitsrisiko von Beamten

Die qualifizierte Absicherung des Dienstunfähigkeitsrisikos ist gleichermaßen für Verwaltungsbeamte und Beamte der Feuerwehr, des Justizvollzugsdiensts und der Polizei (hier gelten besondere Beamtengruppen) eine wichtige Vorsorgemaßnahme.

Maximilian Buddecke, Mitglied des Vorstandes die Bayerische Prokunde AG, Leiter Partner- und Kooperationsvertrieb die Bayerische, und Kristine Rößler, Produktmanagerin Biometrie die Bayerische

Eine Dienstunfähigkeit ist nach dem Bundesbeamtengesetz dann gegeben, wenn ein Beamter dauerhaft dienstunfähig ist oder innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate aus gesundheitlichen Gründen seinen Dienstverpflichtungen nicht nachkommen konnte und mit einer Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten sechs Monate nicht zu rechnen ist. Im Fall der Dienstunfähigkeit kann der Dienstherr den Beamten in den vorzeitigen Ruhestand versetzen.

Aufgrund der sehr hohen Fallzahlen von Dienstunfähigkeit und der vorzeitigen Versetzung von Beamten in den Ruhestand hatte der Gesetzgeber mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz (BGBl. I 2009, 160) das Bundesbeamtengesetz neu gefasst und dabei auch die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit an weitere Voraussetzungen geknüpft.

So ist von einer Versetzung des Beamten in den Ruhestand abzusehen, wenn der Beamte in einer neuen Laufbahn anderweitig verwendet werden kann und die neue Tätigkeit zumutbar ist. Die Entscheidung über einen Wechsel der Laufbahn kommt in diesem Fall allein dem Dienstherrn zu; eine Zustimmung des betroffenen Beamten ist nicht erforderlich. Sofern eine anderweitige Verwendung des Beamten nicht möglich ist, kann der Dienstherr auch die regelmäßige Arbeitszeit des Beamten um bis zu 50 Prozent reduzieren (begrenzte Dienstfähigkeit, § 45 BBG).

Dabei teilt die Besoldung des Beamten das Schicksal der Arbeitszeit. Dies wirft bei der Absicherung des Dienstunfähigkeitsrisikos von Beamten die Frage nach der Notwendigkeit von Tarifleistungen für den Fall einer teilweisen Dienstunfähigkeit auf. Allerdings hatte sich bereits das Bundesverwaltungsgericht der Fragestellung nach der Besoldung von Beamten mit einer begrenzten Dienstfähigkeit angenommen. Mit seinem Urteil vom 27.3.2014 (Az: 2 C 50.11) hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, das Beamte deren regelmäßige Arbeitszeit aufgrund einer begrenzten Dienstfähigkeit durch den Dienstherrn reduziert wird, besser besoldet werden müssen als Beamte, die auf Antrag ihre regelmäßige Arbeitszeit reduzieren.

Diese gerichtliche Vorgabe wurde vom Gesetzgeber mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz mit Wirkung zum 1.1.2020 umgesetzt. So haben Beamte, deren regelmäßige Arbeitszeit durch den Dienstherrn herabgesetzt wird, Anspruch auf einen Besoldungszuschlag in Höhe von 50 Prozent der Differenz zwischen den Bezügen bei einer Beschäftigung in Vollzeit beziehungsweise in Teilzeit (§ 6a Abs. 2 BbesG).

Vermittler müssen in diesem Zusammenhang allerdings beachten, dass dieser Zuschlag bei der späteren Ermittlung des Ruhegehalts nicht berücksichtigt wird. Der Sinn von tariflichen Leistungen aus einem privaten Versicherungsvertrag für den Fall einer teilweisen Dienstunfähigkeit muss vor dem Hintergrund des Besoldungszuschlags kritisch betrachtet werden. So wird ein Anspruch auf eine Leistungszahlung regelmäßig erst ab einer durch den Dienstherrn veranlassten Minderung der regelmäßigen Arbeitszeit um > 20 Prozent begründet.

Vermittler müssen bei der Absicherung des Dienstunfähigkeitsrisikos von Beamten zwingend beachten, dass Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe im Fall einer Dienstunfähigkeit aus ihrem Dienstverhältnis entlassen werden können (§ 34 Abs. Satz 1 Nr. 3 und § 37 Abs. 1 BBG). Beamte auf Probe sind allerdings im Fall der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzen, wenn die Dienstunfähigkeit auf eine während der Diensttätigkeit erworbene Erkrankung oder Verwundung zurückzuführen ist (§ 49 Abs. 1 BBG).

BU- und DU-Absicherung in einem Tarif

Für die Vorsorgeberatung zur Absicherung des Dienstunfähigkeitsrisikos von Beamten bedeutet dies, dass ein Anspruch auf Zahlung der versicherten Rente sowohl im Fall einer Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand als auch im Fall einer Entlassung des Beamten aufgrund von Dienstunfähigkeit vom Versicherer garantiert werden muss. In diesem Zusammenhang muss der Vermittler ferner prüfen, ob der Versicherer nach seinem Bedingungswerk den Nachweis der Versetzung in den Ruhestand beziehungsweise der Entlassung als bindende Leistungsvoraussetzung akzeptieren muss.

In den AVB für die Tarife BU Protect Komfort und BU Protect Prestige der Bayerischen sind diese Leistungsvoraussetzungen im geforderten Sinn verbindlich geregelt. Der Versicherer hat dabei sinnvollerweise die Dienstunfähigkeit von Beamten sinnvollerweise als einen Leistungsauslöser in den Versicherungsbedingungen für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung benannt. Sofern ein Beamter aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet und in ein Arbeitnehmerverhältnis wechselt, dies kann beispielsweise bei Übernahme einer Chefarztstelle an einem kommunalen Krankenhaus durch einen Oberarzt einer Universitätsklinik der Fall sein, ist automatisch das Risiko der Berufsunfähigkeit Gegenstand des Versicherungsschutzes.

Interessante Zielgruppe: Soldaten

Als im Juli 2021 infolge starker und anhaltender Regenfälle in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz die Flüsse über die Ufer traten und in dieser Dimension bislang nicht bekannte Flutwellen Schneisen der Verwüstung hinterließen, unterstützten Soldaten der Bundeswehr die Anwohner bei den Aufräumarbeiten, mit medizinischer Versorgung und beim Wiederaufbau einer ersten Infrastruktur.

Nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland, sind Vertreter der Bundeswehr regelmäßig im Rahmen von humanitären Hilfsmaßnahmen im Einsatz. So zum Beispiel im Jahr 2014: Beim Ausbruch der größten Epidemie mit dem Ebolavirus in Westafrika sicherte die Bundeswehr vor Ort die Versorgung mit Lebensmitteln, medizinischer Ausrüstung und anderen Hilfsgütern. Aber auch bei der Seenotrettung im Mittelmeer und der Sicherung der Wasserstraße zwischen dem Ausgang des Roten Meers am Bab al-Mandeb bis zum Horn von Afrika, einer wichtigen Transportroute des internationalen Schiffverkehrs, waren Soldaten der Bundeswehr im Einsatz.

Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (BGBl. I 2011, 678) hatte der Gesetzgeber die allgemeine Wehrpflicht mit Wirkung zum 1.7.2011 ausgesetzt. Seitdem werden die Reihen im Heer, der Luftwaffe und der Marine mit Freiwilligen rekrutiert, die sich als Soldaten auf Zeit oder auf Lebenszeit verpflichten können. Die Bundeswehr bietet als Arbeitgeber eine Vielzahl an Ausbildungsmöglichkeiten von der handwerklichen Qualifizierung bis hin zum Studium an einer der beiden Bundeswehr-Universitäten in Hamburg und München. Nicht zu vergessen: bei vollem Gehaltsbezug. In Deutschland ist die Bundeswehr ein großer Arbeitgeber.

Zum Stichtag 31.12.2021 beschäftigte die Bundeswehr 266.000 Mitarbeiter/-innen; 183.695 davon waren Soldaten. Vor wenigen Wochen hatte der Deutsche Bundestag aus gegebenem Anlass eine bessere Ausstattung der Bundeswehr und eine Aufstockung der Personalzahlen beschlossen und hierfür die Investition von 100 Milliarden Euro in den nächsten Jahren in den Bundeshaushalt eingeplant.

Qualifizierte Absicherung des DU-Risikos von Soldaten

Keine Frage, Einsätze der Bundeswehr sind nicht nur humanitär, sondern auch risikobehaftet. Erinnern wir uns nur an den Hindukusch und Afghanistan. Eine flankierende Absicherung der Arbeitskraft ist somit auch für Soldaten ein wichtiger Beitrag zur persönlichen Existenzsicherung. Im Fall einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit müssen auch Soldaten finanzielle Einbußen hinnehmen, die dann mit den Leistungen aus einer qualifizierten Dienstunfähigkeitsversicherung aufgefüllt werden können.

Der Gesetzgeber hat in § 44 Abs. 3 Soldatengesetz geregelt, dass ein Soldat auf Lebenszeit im Fall der Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen ist. Von einer Dienstunfähigkeit ist auch Auszugehen, wenn im Fall einer Erkrankung mit der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit innerhalb eines Jahres nicht zu rechnen ist. Voraussetzung für eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand ist, dass der Soldat bei Eintritt der Dienstunfähigkeit mindestens eine Dienstzeit von fünf Jahren abgeleistet haben. Für Soldaten auf Zeit hat der Gesetzgeber im Fall der Dienstunfähigkeit die Entlassung aus dem Dienst normiert (§ 55 Abs. 2 Soldatengesetz).

Die Bayerische benennt in ihren Versicherungsbedingungen sowohl die Versetzung des Soldaten in den Ruhestand als auch die Entlassung von Soldaten auf Zeit als leistungsbegründende Ereignisse. Der Versicherer räumt für in den Ruhestand versetzte Soldaten eine dauerhafte Rentenzahlung bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Leistungsdauer ausdrücklich ein. Ein Ende der Leistungszahlung ist nur dann angezeigt, wenn der Soldat infolge einer wiedererlangten Dienstfähigkeit erneut in das Dienstverhältnis berufen wird. Die erneute Berufung in das Dienstverhältnis ist allerdings nur möglich, wenn seit der Versetzung in den Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit nicht mehr als fünf Jahre vergangen sind (§ 51 Abs. 4 SG).

Für Soldaten auf Zeit, die aufgrund von Dienstunfähigkeit entlassen wurden, garantiert der Versicherer aus München eine Leistungszahlung wegen Dienstunfähigkeit für eine Dauer von zwei Jahren. Selbstverständlich besteht auch über diesen Zeitraum hinaus ein Leistungsanspruch, sofern die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit im Sinne der AVB erfüllt werden.

Achtung Altersgrenzen

Bei der Absicherung des Dienstunfähigkeitsrisikos von Soldaten muss der Vermittler bei der Bemessung der Versicherungsdauer auch die Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand, die der Gesetzgeber in Abhängigkeit von Dienstgrad und Laufbahn unterschiedlich normiert hat, beachten (siehe § 45 Abs. 1 und 2 SG). Während beispielsweise Generale und Oberste die Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand mit dem vollendeten 65. Lebensjahr erreichen, gilt für die meisten anderen Berufssoldaten das vollendete 62. Lebensjahr als Ziellinie. Besondere Altersgrenzen hat der Gesetzgeber beispielsweise für Berufsunteroffiziere (vollendetes 55. Lebensjahr) und für Offiziere, die in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen als Flugzeugführer oder Waffensystemoffiziere eingesetzt werden, mit dem vollendeten 41. Lebensjahr benannt.

Fazit

Für die Absicherung des Dienstunfähigkeitsrisikos von Beamten hat die Bayerische nicht nur ihre Tarife qualifiziert nachgeschärft, sondern ihr Vorsorgeangebot auch für Soldaten der Bundeswehr und damit eine weitere Zielgruppe für Vermittler geöffnet. Hervorzuheben ist, dass der Versicherer nicht nur mit einen Tarifen, sondern auch mit der Qualität der Leistungsfallbearbeitung die Messlatte hoch auflegt.

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