Die All Risk Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsmakler*innen

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Herr Michaelis, schön, dass Sie sich vor den Festtagen noch Zeit nehmen und wir uns zu einem Thema austauschen, das auch auf Ihrer Jahrestagung am 27.01.2022 auf der Agenda steht: „Die beste Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Versicherungsmakler“.

Rechtsanwalt Stephan Michaelis im Gespräch mit Brigitte Hicker über das Konzept der neuen VSH-Deckung, einer Police, die es in dieser Form bislang auf dem Markt noch nicht gibt.

Herr Michaelis, was verbirgt sich hinter dem neuen Konzept? Wie kamen Sie auf diese Überlegungen?

Stefan Michaelis: Sie wissen ja, liebe Frau Hicker, dass wir eine Fachkanzlei für Versicherungsmakler*innen in Deutschland sind und uns auch sehr stark dem Thema Versicherungsmaklerhaftung angenommen haben. Ich sehe es daher als meine Aufgabe an, die rechtliche Situation der Versicherungsmakler*innen permanent zu verbessern und somit auch im Schadenfall an deren Seite zu stehen. Wenn ich schon nicht immer präventiv die Haftung vermeiden kann, dann möchte ich zumindest für eine bestmögliche Versicherung dieser weitreichenden Haftung sorgen.

Stephan Michaelis, Rechtsanwalt, Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte

Als wir auf Anfrage der CGPA die Chance hatten, diese versicherungsrechtliche Situation für die Versicherungsmaklerschaft zu optimieren, haben wir diese Möglichkeit sehr gerne aufgegriffen und auch erfolgreich umgesetzt. Außerdem gibt es hunderte von sehr eng mit unserer Kanzlei zusammenarbeitenden Maklerhäusern, denen wir im Rahmen unserer Dauerberatungsverträge natürlich auch etwas besonders Gutes tun möchten. So gibt es eine gute Deckung und die rechtliche Hilfe der Kanzlei Michaelis im Schadenfall. Natürlich nur wenn gewünscht, denn der Versicherungsvertrag gewährt freie Anwaltswahl.

Was ist denn jetzt der aus Ihrer Sicht der entscheidende neue Vorteil?

Den entscheidenden Vorteil sehe ich darin, dass der Versicherer ein All Risk Konzept zugelassen hat. Der Name ist hier Programm. Alles, was der Versicherungsmakler während seiner beruflichen Tätigkeit macht, wäre demnach versichert, wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Es scheint daher kaum möglich, diesen Deckungsumfang noch zu erweitern. Deshalb bedarf es eigentlich nur eines Blicks auf die „üblichen“ Ausschlüsse, die eben als nicht versicherbare Risiken zu qualifizieren sind und übrigens nach meiner Analyse auch in den „klassischen Deckungskonzepten“ ausgeschlossen sind.

Besteht denn aber nicht ohnehin umfassender Versicherungsschutz bei der Berufsausübung als Makler?

Ja, auch in den klassischen Deckungskonzepten besteht grundsätzlich ein umfassender Versicherungsschutz bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten. Streit kommt aber zum Beispiel immer wieder dann auf, wenn es darum geht, ob die ausgeübte Tätigkeit tatsächlich auch als „echte“ berufliche Tätigkeit des Versicherungsmaklers zu qualifizieren ist. Gerade kürzlich hatten wir den Fall, dass ein Versicherungsmakler bei der Vermittlung von Immobiliendarlehen auch die gesetzlichen Fördermittel beantragen sollte. Dabei entstand Schaden. Der Vermögensschadenhaftpflichtversicherer hatte argumentiert, dass derartige Tätigkeiten nicht zum Berufsbild eines Versicherungsmaklers beziehungsweise Immobiliardarlehensvermittlers gehören. So gibt es noch unzählig viele Fälle zu benennen, in denen über die Reichweite des Versicherungsschutzes gestritten wird und Versicherungsmakler*innen sind normalerweise beweisbelastet.

Wir sehen es so, dass bei dem All Risk Versicherungskonzept dieser Streitpunkt fast entfällt, jedenfalls aber der Versicherer beweispflichtig dafür wäre, dass es sich eben gerade nicht um die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit handelt. Reduziert lässt sich also die Aussage treffen, dass die Umkehr der Beweislast zu Gunsten des Versicherungsnehmers den Umfang des Versicherungsschutzes erheblich verbessert.
Es bleibt insofern bei der Aussage, dass zunächst „alles“ versichert ist, wenn nicht der Versicherer den Beweis erbringen kann, dass es sich um eine offensichtlich völlig berufsfremde Tätigkeit handelt oder ein vereinbarter Leistungsausschluss vorliegt.

Das klingt in der Tat nach einem erheblichen Vorteil. Warum heißt es denn „Michaelis Cover“?

Zum einen natürlich, weil wir an dieser Konzeption im Interesse der Maklerschaft mitwirken durften. Darüber hinaus haben wir aber auch weitere Leistungsverbesserungen für diejenigen Mandanten erwirken können, die nicht im engen Geschäftskontakt zu unserer Kanzlei stehen.

Dabei war es uns wichtig, dass Versicherungsmakler*innen auch eine rechtliche Unterstützung bekommen, wenn die Gefahr besteht, dass die Berufszulassung verloren gehen könnte. Darum gibt es auch einen außergerichtlichen Deckungsbaustein, dass wir derart betroffene Versicherungsnehmer außergerichtlich – zur Abwendung des möglichen Eigenschadens – anwaltlich unterstützen.

Von diesem Kerngedanken ausgehend, wurde überlegt, welche weiteren Risiken Versicherungsmakler*innen belasten könnten. Diese „Deckungslücken“ wurden so geschlossen, dass selbstverständlich die außergerichtliche anwaltliche Interessenwahrnehmung für die Maklerschaft zusätzlich mitversichert ist. Insbesondere sind auch die Ombudsmannverfahren Gegenstand des Versicherungsschutzes.

Darüber hinaus würde aber auch eine Strafanzeige oder ein Bußgeldverfahren wegen der Ausübung der beruflichen Tätigkeit unter den Versicherungsschutz fallen. Auch hier wird die Kanzlei Michaelis exklusiv und ausschließlich außergerichtlich Versicherungsmakler*innen unterstützen. Zuletzt ist dann noch eine außergerichtliche Hilfeleistung auch im Falle von etwaigen BaFin Beschwerden gegeben. Daher haben Versicherungsmakler*innen nicht nur Versicherungsschutz im Falle eines drohenden Vermögensschadens, sondern in auch in der Absicherung weiterer wichtiger beruflicher Risiken, die ein erhebliches Ärgernis darstellen können. Da ausschließlich die Kanzlei Michaelis diese außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen als Mehrwert anbietet, heißt das Produkt auch Michaelis Cover.

Und am wichtigsten ist natürlich auch der letzte Hinweis, dass jeder Versicherungsnehmer dieses Konzeptes jederzeit außergerichtliche telefonische Rechtsberatung zu seinen haftungsrechtlichen Rechtsfragen stellen kann. Auch dieses angebotene Beratungstelefon unseres Hauses ist ebenfalls kostenfrei und soll schon in den Vorwegen Versicherungsmakler*innen unterstützen, bevor der wirkliche Ärger und Schadenfall überhaupt eintritt.

Das ist ein sehr weitreichendes Leistungsangebot. Kann sich ein Maklerbetrieb ein solches Produkt überhaupt leisten?

Ich konnte erst selbst nicht glauben, zu welchen günstigen Konditionen der Versicherer CGPA bereit ist diesen sehr umfassenden All-Risk Deckungsschutz anzubieten. Jede Versicherungsmaklerin und Versicherungsmakler hat die Möglichkeit online die individuelle Versicherungsprämie zu errechnen. Insofern bin ich sehr erstaunt, wie günstig die jährlichen Versicherungsprämien für ein solches Produkt sind. Grob kann man sagen, dass die Mindestdeckung für diese umfassende Berufshaftpflichtversicherung schon ab circa 446 Euro bei einem 3-Jahresvertrag zu bekommen ist.

Es ging mir aber nie darum, dass mit diesem Konzept der günstigste Versicherungsschutz angeboten wird. Mir ging es vielmehr darum, dass der vom Deckungskonzept umfassendste Versicherungsschutz zu einer attraktiven Versicherungsprämie zu erhalten ist. Denn die Leistung ist doch wichtiger als der Preis.

Bietet das Produkt auch noch weitere Besonderheiten?

Das kann ich Ihnen definitiv versprechen! Es gibt über 25 zusätzliche Leistungsbausteine, die dieses Versicherungsprodukt nach meiner Meinung zu einem der führenden Versicherungsprodukte am freien deutschen Markt machen. Ich persönlich sehe das nächste Highlight darin, dass Versicherungsmakler*innen im Schadenfall nicht unbedingt eine Beratungsdokumentation vorweisen müssen. Trotzdem besteht ein garantierter Versicherungsschutz! Und dies trotz der Tatsache, dass ohne Vorhandensein einer Beratungsdokumentation eine Beweislastumkehr im Haftungsverfahren eintritt. Versicherungsmakler*innen befinden sich also gerade dann in einer schwierigen rechtlichen Lage und werden häufig den Prozess verlieren. Trotzdem ist auch ohne das Vorhandensein einer Beratungsdokumentation vollen Versicherungsschutz gegeben.

Ich könnte Ihnen noch 24 weitere Highlights präsentieren. Dies würde aber vermutlich unseren heutigen Rahmen sprengen. Nehmen Sie doch an unserer Jahrestagung teil. Christian Henseler, der Underwriter der CGPA wird die weiteren Vorteile dieses Produktes darlegen und erläutern.

Ich persönlich bin jedenfalls der Auffassung, dass dieses mit unserer Unterstützung konzipierte Versicherungsprodukt für die Absicherung der Haftungsrisiken der Versicherungsmakler*innen das derzeit bestmögliche Versicherungskonzept am freien deutschen Markt ist. Versicherungsmakler*innen, die in dieses Produkt wechseln wollen, bekommen dann eine Konditionsdifferenzdeckung und verfügen sehr schnell über diesen erweiterten Versicherungsschutz.

Sie können sich bestimmt vorstellen, dass ich meinen guten Namen nur deshalb diesem Produkt zur Verfügung gestellt habe, weil ich persönlich voll und ganz von den vielen Vorteilen dieses Deckungskonzeptes überzeugt bin.

Meine Kollegen, einschließlich Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski freuen sich bereits darauf, der Versicherungsmaklerschaft die Vor- aber auch die Nachteile dieses Deckungskonzeptes ausführlich erläutern zu dürfen. Jeder ist herzlich eingeladen, an unserer kostenfreien Informationsveranstaltung am 27.01.2022 ab 13:30 Uhr teilzunehmen. Denn Versicherungsmakler*innen sollten über den Umfang des eigenen Pflichtversicherungsschutzes schon gut informiert sein. Nicht das es heißt: „Der Schuster hat die schlechtesten Leisten“.

Herr Michaelis, vielen Dank für guten und ausführlichen Informationen.

Bild: © Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte