Wir möchten hiermit auf die Kritikpunkte des Bund der Versicherten e. V. (BdV) an den
Versicherungsbedingungen unserer Hausrat- und Privathaftpflichtpolice eingehen.
Die Argumentation des BdVs ist in diesem Maße nicht zutreffend.
- Umzug an eine andere Adresse (Auswirkungen auf die Kombiversicherung
Hausrat-Haftpflicht):
Nach einem Umzug endet der Privatversicherungsschutz des Kombi-Pakets (Hausrat+Haftpflicht)
nicht nach einem Monat, sondern läuft – wenn nicht bewusst vom Kunden gekündigt –
automatisch auf unbestimmte Zeit weiter. Die Formulierung in unserer Police bezieht sich
ausschließlich auf den Hausratsschutz, der in der Tat einen Monat nach dem Umzug endet.
Hier zur Veranschaulichung ein Auszug aus unserer Hausrat- und Privathaftpflichtpolice (es ist
immer die Rede von „deinen Sachen” – nie von „dir” (dem Kunden) – was verdeutlicht, dass sich die
Aussagen ausschließlich auf den Hausratschutz beziehen):
„Sobald du mit dem Umzug startest, sind deine Sachen weiterhin bis zu einem Monat an deiner
aktuellen Adresse versichert. Während dieser Zeit sind deine Sachen auch an deiner neuen
Adresse versichert, solange die neue Adresse innerhalb Deutschlands liegt. Nach einem Monat
endet der Schutz deiner Sachen automatisch.” - Gegenstände anderer unter der Hausrat- bzw. Privathaftpflichtversicherung:
Gegenstände, die sich Kunden nur ausgeliehen haben und die ihnen nicht gehören, wie
beispielsweise ein Fahrrad, das sie sich temporär von einer Freundin geliehen haben (und das sie in
ihrer Wohnung aufbewahren), sind nicht unter der Hausratversicherung mitversichert. Unsere
Herangehensweise ist jedoch nicht branchenunüblich.
Es gibt auf dem deutschen Versicherungsmarkt Versicherungsunternehmen, die geliehene Sachen unter dem Hausratschutz einschließen, und es gibt wiederum andere, die dies nicht tun.
Wir möchten noch hinzufügen, dass der Ausschluss ganz klar in unserer Police dargelegt ist (zur
vollsten Transparenz für den Kunden).
Für unseren Privathaftpflichtschutz sieht die Lage etwas anders aus. Dort sind Schäden an Dingen,
die dem Vermieter gehören und die der Kunde mit mietet (und die sich dementsprechend in
seinem Zuhause befinden) unter der Kategorie „Mietsachschäden” abgedeckt. Die Rede ist hier
beispielsweise von Möbeln, den Wänden, Böden etc.
Zusätzlich sind Gegenstände, die der Kunde vorübergehend mietet oder least, unter der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Eines unserer Hauptziele ist, wie schon kurz angesprochen, äußerste Transparenz gegenüber
unseren Kunden. Dementsprechend haben wir auch unserer Versicherungsbedingungen der
Police 2.0 so einfach und verständlich wie möglich gehalten. In diesem Punkt vertreten wir, soweit
von unserer Seite aus bewusst, ähnliche Ansichten wie der BdV.
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