Zuschlagfreie Mitversicherung von Antigen-Schnelltests

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Die Bundesregierung setzt auf umfassende Testkonzepte und hat die Unternehmen verpflichtet ihren Beschäftigten Corona-Schnelltests anzubieten. Doch was ist im Fall von Schadensersatzansprüchen? Dieses Risiko ist in der Nürnberger Betriebshaftpflichtversicherung zuschlagfrei abgesichert.

So sind die Schnelltests nicht nur bei den eigenen Mitarbeitern, sondern auch bei Besuchern und Kunden versichert.

POC-Antigentests und Selbsttests versichert

Kommt es zum Beispiel bei der Testperson zu einer Verletzung an der Nase, kann dies Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Peter Meier, Mitglied des Vorstands für die Schadenversicherung erklärt dazu:

„Das Durchführen von POC-Antigentests in den Firmen an eigenen Mitarbeitern sowie Besuchern und Kunden der versicherten Betriebe sichern wir ab. Uns war es wichtig, allen unseren Gewerbekunden eine unkomplizierte Lösung bieten zu können.“

Laut Meier ist hierfür einzige Voraussetzung, dass für die Tests geschultes Personal eingesetzt wird, das laut den aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen ausgebildet beziehungsweise instruiert worden ist. „Werden die Tests an fremden Personen wie zum Beispiel von Nachbarfirmen oder zu gewerblichen Zwecken durchgeführt, kann das Risiko gegen Zuschlag eingeschlossen werden“, so Meier weiter.

Wenn Tests beauftragt werden

Peter Meier: „Werden die Tests von – betriebsfremden – Personen im Auftrag unserer Kunden durchgeführt, so besteht ausschließlich Versicherungsschutz für die persönliche gesetzliche Haftpflicht unserer Kunden. Die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Dritten gilt nicht versichert. Wir empfehlen, sich den Versicherungsschutz dieser Personen beziehungsweise Firmen entsprechend nachweisen zu lassen.“

PCR-Tests

Der Gesetzgeber hat den Arztvorbehalt für PCR-Tests in Zeiten der Pandemie aufgehoben. Das bedeutet: Sowohl Ärzte als auch medizinisches Fachpersonal dürfen Probeentnahmen zur Auswertung im Labor durchführen. Im Rahmen ihrer Nürnberger Berufshaftpflichtversicherung sind Ärzte und medizinisches Fachpersonal daher abgesichert.