Keyperson-Versicherung für Mitarbeiter in Schlüsselpositionen

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Die deutsche Bevölkerung überaltert. Bezifferte sich der Anteil der Altersgruppe 65+ im Jahr 1950 noch auf 10 Prozent an der Gesamtbevölkerung, so waren im Jahr 2020 bereits 23 Prozent der Bürger Deutschlands dieser Altersgruppe zuzurechnen. Im Jahr 2055 werden nach aktuellen Hochrechnungen 33 Prozent der Deutschen 65 Jahre oder älter sein.

Die demografischen Verwerfungen belasten die umlagefinanzierten sozialen Sicherungssysteme und stellen auch die deutschen Unternehmen vor immer größere Herausforderungen. Diese Verschiebungen bei den Altersstrukturen der Bevölkerung werden auch von den Erwerbstätigen nachgezeichnet. Während im Jahr 2000 der Altersgipfel von der Gruppe der 35- bis 40-jährigen Erwerbstätigen markiert wurde, verschob sich der Scheitelpunkt der Verteilungskurve bis zum Jahr 2019 zur Altersgruppe der 50- bis 55-jährigen Erwerbstätigen.

Über die Folgen dieser Entwicklung wird in den Medien regelmäßig berichtet: Ein hoher Mangel an Nachwuchsmitarbeitern, Ausbildungsplätze, die nicht besetzt werden können, und vakante Stellen infolge nicht verfügbarer Fachkräfte können für ein Unternehmen die Existenzfrage bedeuten.

Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Vor allem ein Ausfall von Führungskräften und langjährigen Mitarbeitern mit einem detaillierten und umfangreichen Fachwissen, aufgrund ihrer Tätigkeit in Schlüsselpositionen als Keypersons bezeichnet, können insbesondere in mittelständischen Unternehmen zu einem wirtschaftlichen Supergau führen.

Während die Verabschiedung eines Mitarbeiters in den Ruhestand und die erforderliche Neubesetzung der vakanten Stelle ein planbares Szenario darstellt, trifft der Ausfall einer Keyperson infolge einer schweren Krankheit den Arbeitgeber regelmäßig ohne oder mit einer nur sehr kurzen Vorlaufzeit.

Erkrankt ein langjähriger Mitarbeiter in leitender Funktion, zum Beispiel aus der Entwicklungs-, Produktions- oder Verkaufsabteilung, schwer, führt dies unter Umständen zu sehr hohen Umsatz- und Gewinneinbußen.

Im Worst Case sogar  zum Stillstand dieser Unternehmenseinheit. Auch der Ausfall des Leiters der Einkaufs- oder Personalabteilung kann den Firmenmotor zum Stottern bringen. Ist mit einer Rückkehr des Mitarbeiters auf absehbare Zeit nicht oder gar nicht mehr zu rechnen, muss personeller Ersatz gefunden werden. Meist wird ein Headhunter mit der Neubesetzung beauftragt. Gegebenenfalls wird mit Personalleasing eine Übergangslösung geschaffen.

Ein wichtiger Parameter: Die Prävalenz

Seit die COVID-19-Pandemie Deutschland erreicht hat, sind die Meldungen der bundesweiten und der lokalen Inzidenzen ein fester Bestandteil der Tagesnachrichten. Die täglich ermittelte Inzidenz gibt Auskunft, wie viele neue Infektionsfälle pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen dem Robert Koch-Institut gemeldet wurden. Auch für schwere Krankheiten sollte die Häufigkeit ihres Auftretens und damit ihre Relevanz für den Praxisalltag im Rahmen der Tarifbewertung berücksichtigt werden.

Die NÜRNBERGER listet in ihren AVB für die Keyperson-Versicherung 55 versicherte Risiken. Einige dieser Krankheiten treten relativ selten auf und haben aufgrund einer niedrigen Prävalenz eine untergeordnete Bedeutung für den Praxisalltag.

Außerdem sollte der Vorsorgewert der betrieblichen Dread-Disease-Versicherung einem Firmeninhaber oder Geschäftsführer nicht gerade am Beispiel der ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit unbekannten Krankheiten amyotrophische Lateralsklerose oder progressive supranukleäre Blickparese vorgestellt werden. Krankheiten mit vergleichsweise hohen Fallzahlen und damit auch einer regelmäßigen Wahrnehmung im Alltag sind der Herzinfarkt, der Schlaganfall und natürlich auch Krebserkrankungen.

Für das Jahr 2020 hatte das Robert Koch-Institut 510.000 Krebsneuerkrankungen prognostiziert. Ungefähr 220.000 Menschen erleiden jedes Jahr in Deutschland einen Herzinfarkt und in geschätzten 270.000 Fällen wird die Diagnose Schlaganfall gestellt. Veränderte Ernährungs- und Lebensgewohnheiten erhöhen das Infarktrisiko.

Eine fettreiche Ernährung, ein regelmäßiger Alkohol- und Nikotinkonsum, ein übermäßiger Genuss von Süßigkeiten und Bewegungsmangel sind Risikofaktoren, die Bluthochdruck, Arteriosklerose und in der Folge einen Herzinfarkt oder Schlaganfall begünstigen.

Medizinische Fachbegriffe kurz erklärt

Bei der amyotrophischen Lateralsklerose handelt es sich um eine chronisch-degenerative Erkrankung des zentralen Nervensystems mit fortschreitender Lähmung der Muskulatur. Im fortgeschrittenen Krankheitsverlauf haben die Patienten zunehmend Schwierigkeiten zu sprechen, zu schlucken und zu atmen.

Auch bei der progressiven supranukleären Blickparese handelt es sich um eine neurologische Erkrankung, von der das Gehirn und hier vor allem die sogenannten Basalganglien betroffen sind. Der Patient leidet unter Störungen des Gleichgewichtssinns, der Augen-, Schluck- und der Sprechsteuerung. Die Symptome ähneln dabei teilweise den Krankheitszeichen eines Morbus Parkinson.

Transparente Leistungsvoraussetzungen

Die deutschen Gerichte haben in den letzten Jahren immer wieder gebetsmühlenartig die Forderung nach transparenten und für einen durchschnittlichen Verbraucher verständlichen Versicherungsbedingungen vorgetragen. Eine aus Sicht des Verbrauchers verständliche Erläuterung der Leistungsvoraussetzungen stellt zugegebenermaßen für Dread-Disease-Versicherungen
eine Herausforderung dar.

Vor allem die Leistungsvoraussetzungen für Krebserkrankungen gleiten regelmäßig in den Wortschatz der medizinischen Fachnomenklatur ab. Welchem Versicherungsnehmer – Vertreter der medizinischen Berufe einmal ausgenommen – erschließt sich beispielsweise die Kodierung T4aN1bM1 eines Schilddrüsenkarzinoms? In ihren Versicherungsbedingungen für die betriebliche Keyperson- und gleichermaßen für die private Ernstfallschutz-Versicherung verzichtet die NÜRNBERGER auf leistungsbegründende Tumorklassifikationen.

Vielmehr wird der Leistungsanspruch auf die erforderlichen medizinischen Behandlungsmaßnahmen abgestellt. Sofern ein operativer Eingriff von einer chemo- oder strahlentherapeutischen Behandlung flankiert wurde, begründet sich ein leistungspflichtiger Versicherungsfall. Ein Leistungsanspruch besteht auch im Fall einer reinen Chemotherapie oder – bei inoperablen Tumoren – einer strahlentherapeutischen Behandlung. So wird jeder Patient Auskunft über die in seinem Fall erforderlichen oder bereits durchgeführten medizinischen Maßnahmen geben können.

Planungssicherheit mit Verlängerungsoption

Denn erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Diese dem humoristischen Dichter Wilhelm Busch zugeschriebene Lebensweisheit kennzeichnet die Alltagsrealität in vielen Unternehmen. Viele Entscheidungen müssen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen überdacht und korrigiert werden. Was tun, wenn die Versicherungsdauer der Keyperson-Police zu kurz gewählt wurde?

Hier garantiert die NÜRNBERGER dem Versicherungsnehmer mit einer Verlängerungsoption ein hohes Maß an Planungssicherheit. So kann die Versicherungsdauer ohne eine erneute Prüfung des Gesundheitszustandes der versicherten Keyperson zweimal verlängert werden. Voraussetzung hierfür ist nur, dass noch kein Versicherungsfall eingetreten ist, sowie ein Nachweis über das fortbestehende Arbeitsverhältnis.

Prüfung des Beurteilungszeitraums

Während in den AVB von Premiumtarifen für die Beurteilung einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit oder des bedingungsgemäßen (teilweisen) Verlusts einer versicherten
Grundfähigkeit regelmäßig ein Zeitraum von sechs Monaten benannt wird, werden die Karten im Fall der Dread-Disease-Versicherung neu gemischt. Der Vermittler ist gut beraten, auch den vom Versicherer aufgegebenen Zeitraum für die Beurteilung von eingeschränkten Organfunktionen oder neurologischen Defiziten gewissenhaft zu prüfen.

So findet sich beispielsweise im Bedingungswerk eines Anbieters der verpflichtende Nachweis von motorischen Einschränkungen als Folge eines Schlaganfalls für einen Zeitraum von drei Jahren. Im AVB-Vergleich fällt nicht nur auf, dass die NÜRNBERGER einen Beurteilungszeitraum von drei Monaten erklärt, sondern ein leistungspflichtiger Versicherungsfall auch mit sensorischen Defiziten (zum Beispiel vollständiger Verlust der Sehkraft auf einem Auge) oder dem Erfordernis einer Betreuung infolge körperlicher oder psychischer Behinderung begründet werden kann.

Flankierende Absicherung des Todesfallrisikos

Eine qualifizierte Vorsorgeberatung zur Absicherung schwerer Krankheiten sollte, und dies gilt gleichermaßen für Privat- und Firmenkunden, auch immer das Todesfallrisiko berücksichtigen.
Die hohe Bedeutung dieser flankierenden Absicherung begründet sich mit den tariflichen Karenzzeiten. So sehen die Versicherungsbedingungen der NÜRNBERGER Lebensversicherung
einen Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers 14 Tage (bei einem Wettbewerber 28 Tage) nach Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses vor.

Verstirbt die versicherte Person während dieser Karenzzeit, liegt kein leistungspflichtiger Versicherungsfall vor und der Versicherungsnehmer oder die Hinterbliebenen gehen leer aus.

Im Fall einer unzureichenden Beratung und einer fehlenden Aufklärung des Kunden über die Karenzzeit kann die Verweigerung einer Leistungszahlung aufgrund Nichterfüllung der Karenzzeit für den Vermittler höchst unangenehme Folgen und unter Umständen auch haftungsrechtliche Konsequenzen haben.

Das Todesfallrisiko sollte entweder in Höhe der Versicherungssumme für schwere Krankheiten abgesichert oder der ausdrückliche Verzicht des Versicherungsnehmers auf diesen Versicherungsschutz im Beratungsprotokoll des Vermittlers dokumentiert werden.

Die Zielgruppe „Keyperson“

Die potenziellen Zielgruppen für eine Keyperson-Versicherung sind zahlreich. So kann eine betriebliche Versorgung für alle Arbeitnehmer mit Schlüsselpositionen, zum Beispiel Prokuristen, Abteilungs- und Projektleiter, IT-Spezialisten, in Unternehmen eingerichtet werden. Sofern das Unternehmen als Kapitalgesellschaft, zum Beispiel als GmbH, firmiert, kann auch das Risiko einer schweren Erkrankung des GmbH-Geschäftsführers mit einer Keyperson-Police abgesichert werden.

Sofern der Versicherungsschutz für Arbeitnehmer oder auch den GmbH-Geschäftsführer eingerichtet wird, sind die Beiträge zu einer Keyperson-Versicherung voll abzugsfähige Betriebsausgaben. Zu beachten ist, dass betriebliche Keyperson-Versicherungen ab 1.1.2022 mit 19 Prozent Versicherungsteuer belegt werden. Ein Vertragsabschluss in 2021 sichert also noch Beitragsvorteile.

Vorsorge statt Nachsehen

In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Positionierung im nationalen und internationalen Wettbewerb für kleine und mittelständische Unternehmen
deutlich verschärft. Eine hohe Produktqualität und intensive Kundenpflege, aber auch die verlässliche Kontinuität bei innovativen Neuentwicklungen sowie schnelle, erfolgreiche Markteinführungen von neuen Produkten sind die Garanten eines nachhaltigen Unternehmenserfolgs.

Der Ausfall eines Führungsmitarbeiters in einer Schlüsselposition kann für das Unternehmen den Verlust der Wettbewerbsfähigkeit bedeuten. Mit der betrieblichen Keyperson-Versicherung der NÜRNBERGER können Unternehmen die finanziellen Folgen personeller Ausfälle infolge schwerer Krankheit und Tod absichern.

Ist die Einrichtung des Versicherungsvertrages betrieblich veranlasst, können die laufenden Beiträge als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Im Schadenfall wird die Versicherungsleistung gewinnerhöhend vereinnahmt; allerdings stellen Aufwendungen für zum Beispiel einen Headhunter, Personalleasing et cetera wiederum abzugsfähige Betriebsausgaben dar.

 

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