Flugreisen in Zeiten von Corona: Diese 5 Dinge gilt es zu beachten

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Durch die immer wieder veränderten Ein- und Ausreisebestimmungen sind Flugreisen risikobehaftet. Für einen reibungslosen Ablauf der Reise empfiehlt es sich, von Anfang an auf alles vorbereitet zu sein und sich zu informieren. Folgende 5 Schritte sind zu beachten.

1 Die richtige Vorbereitung

Seit Corona gilt beim Packen, vor allem an Schutzmaßnahmen zu denken. So sollten das Desinfektionsmittel im Koffer und die Maske im Handgepäck unbedingt dabei sein.

Wie die Überprüfung des Impf-Status bei manchen Reisen ist auch ein aktueller Corona-Test schon länger Pflicht.

Eine Urlaubscheckliste für die Flugreise hilft dabei, an alle wichtigen Elemente zu denken.

 

 

Einreisebestimmungen der Zielorte feststellen

Um nicht nach vollendeter Reise abgewiesen zu werden, sollten zuvor die Einreisebedingungen des Ziellandes überprüft werden. Eine Übersicht gibt dabei das Auswärtige Amt Deutschland. Erst, wenn die Einreise gewährleistet und vollständig abgeklärt ist, sollte der Flug angetreten werden.

Check-In

Erster wichtiger Punkt beim Vorbereiten der Flugreise ist der richtige Check-In. Um lange Wartezeiten zu umgehen und für möglichst wenig Kontakt zu sorgen, sollten alle Möglichkeiten von Online-Services wahrgenommen werden – so auch der Online-Check-In. Buchen Sie nach Möglichkeit den Sitz neben sich, um Abstand zu anderen Personen zu gewährleisten.

Sollte es doch zu einem Check-In vis-á-vis kommen, muss man darauf vorbereitet sein, ein „Health Statement“ abzulegen. Auf die Frage, ob man Symptome hat, sollte man mit „Nein“ antworten und diese Aussage mit einem negativen Test unterstreichen können.

2 Bescheinigung und Maske

Um an Bord gelassen zu werden, sind eine SARS-CoV2-Bescheinigung und eine digitale Einreiseanmeldung (DEA) erforderlich. Viele Flughäfen in Deutschland haben dafür Stationen für Schnelltests eingeführt.

Kinder ab sechs Jahren müssen wie alle anderen einen Mund- und Nasenschutz tragen. Dabei sind ausschließlich medizinische Masken, KN95-Masken, N95-Masken und FFP2-Masken ohne Ventil erlaubt. Passagiere, die keine gültige Maske mitbringen, können vom Flug ausgeschlossen werden.

Eine Befreiung von der Maskenpflicht ist im Grunde nur für Personen möglich, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen. Eine Option ist für manche Fluggesellschaften aber eine Kombination aus:

  • aktuellem, negativem Test
  • und einem ärztlichen Attest.

Manche Flugbetreiber bieten hierzu ein eigenes Attest-Formular auf ihrer Website zum Download an (beispielsweise Lufthansa und Tui).

3 Reise

Einmal an Bord, sind die ersten Hürden geschafft und die weitere Reise verläuft entspannter. Aber auch im Flugzeug gibt es einige Dinge zu beachten:

Ansteckungsrisiko an Bord

Da die Sitzreihen nicht in ausreichendem Abstand voneinander platziert sind und auch die Nachbarsitze nicht im Sinne der Abstandsregeln der COVID-Sicherheitsvorkehrungen sind, ist diese Sorge berechtigt. Mit umfassenden Maßnahmen würde sich aber kein Flug für Fluganbieter lohnen.

Daher existieren in deutschen Fluggesellschaften zusätzliche Mittel wie beispielsweise Luftfilteranlagen. Diese sind wirksam, können Ansteckung jedoch nicht vollständig verhindern.

Amerikanische Tests hingegen erzielten positivere Resultate durch Einsatz von Anlagen, die einen schnellen Luftaustausch gewährleisteten und vertikale Belüftung boten. Der zusätzliche Einsatz von hochwirksamen HEPA-Luftfiltern, die in Minutenschnelle 99,9 Prozent aller Luftpartikel filtern, machte Flugreisen in Verbindung mit dem Tragen von Masken quasi risikofrei.

Hygiene

Versorgung mit eigenem Desinfektionsmittel ist nur insofern möglich, als dass dieses für die eigenen Hände benutzt wird. Desinfektionsmittel, die nicht vom Flugzeugherstellern zertifiziert wurden, können nämlich Beschädigungen am Flugzeug verursachen. Es ist also ratsam, diese im Koffer zu verstauen und für das Handgepäck erst am Flughafen zu kaufen.

Verpflegung an Bord

Nicht alle Fluglinien verzichten nun gänzlich auf die Verpflegung an Bord. Sinnvollerweise werden Reisende aber gebeten, bis zu 48 Stunden vor dem Flug per Pre-Order zu bestellen. Da das Angebot limitiert ist, sollte dieses bei Bedarf frühestmöglich wahrgenommen werden.

4 Stornobedingungen bei Flügen

Trotz aller Maßnahmen können sich kurz vor dem Flug Symptome entwickeln oder der Test wider Erwarten positiv ausfallen. Um sich als Konsument zu schützen, ist es ratsam, über Fluglinien zu buchen, die eine vollständige Kostenerstattung anbieten.

Die meisten Fluglinien bieten als Ersatz Gutscheine an, die allerdings an Wert verlieren könnten, sollten die Flugpreise ansteigen oder der Fluganbieter Insolvenz anmelden. Zudem binden sie an eine spezifische Fluglinie und können in der Reiseplanung die Flexibilität einschränken.

Ideal ist, mit der Stornierung bis kurz vor Abreise zu warten. Storniert der Fluganbieter selbst, muss dieser die gesamten Kosten zurückerstatten. Sollte es darüber hinaus zu einem Streit kommen, gibt es Rechtsanbieter wie Flightright.de oder Fairplane.de, die Nutzern zu ihrem Recht verhelfen.

5 Einreise/Rückkehr

Für die Rückkehr nach Deutschland muss eine digitale Reiseanmeldung erfolgen. Zusätzlich muss ein neuer, aktueller Test vorgelegt werden, der beweist, dass man im Aufenthaltsland nicht infiziert wurde.

Um festzustellen, ob man sich in einem Risikogebiet oder gar Hochrisikogebiet aufgehalten hat, stellt die Website des Robert Koch Instituts aktuelle Informationen bereit.

Ob nach der Rückkehr trotz negativem Test eine Quarantänepflicht besteht, bestimmt jedes Bundesland eigenständig. Generell gelten folgende Regeln:

  • verpflichtende Einreiseanmeldung
  • Vorlage eines negativen COVID-Tests
  • unmittelbares Aufsuchen des Zielortes
  • 5- bis 10-tägige Quarantänepflicht

Fazit

Flugreisen ist zwar erschwert, aber nicht unmöglich. Mit den richtigen Maßnahmen und Vorbereitungen kann unvorhergesehenen Ärgernissen entgegengewirkt werden. Auf nicht zwingend notwendige Reisen sollte dennoch verzichtet werden – auch zur eigenen Sicherheit.

 

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