Restschuldversicherung: Der Provisionsdeckel ist drauf

© Wirestock – stock.adobe.com

Die Koalitionsfraktionen haben sich diese Woche darauf geeinigt, Abschlussprovisionen bei der Restschuldversicherung bei 2,5 Prozent zu deckeln.

Die Koalitionsfraktionen begrüßen nach den Verlautbarungen, dass die Bundesregierung die Einigung mit dem Kabinettbeschluss  umgesetzt hat. Eine Einigung, die insbesondere die Zielsetzung der SPD-Fraktion erfüllt. Die dadurch geplanten Gesetzesänderungen sollen zügig im Bundestag eingebracht werden. Geplant sind dafür Änderungen in der Gewerbeordnung sowie dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Nach Angaben der SPD-Fraktion würden „Marktuntersuchungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zeigen, dass Verbraucher*innen beim Abschluss von Restschuldversicherungen außerordentlich hohe Abschlussprovisionen zahlen müssen.“.

Das sei ein Missstand. Darauf habe man reagiert und sich geeinigt, Provisionen auf maximal 2,5 Prozent der versicherten Darlehenssumme zu deckeln. Mit dieser Vorgehensweise würden  Verbraucher*innen wirksam vor unverhältnismäßigen Kostenbelastungen geschützt.

Der Vertrieb von Restschuldversicherungen erfolgt überwiegend über Kreditinstitute und Bankfilialen in Verbindung mit einer Immobilienfinanzierung oder einem Kreditvertrag.

Keine Einigkeit wurde erzielt, auch bei den kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen einen Provisionsdeckel einzuführen. Diese Hürde wäre noch zu nehmen – die Abstimmung darüber soll im Bundestag stattfinden.