Hinzuverdienst in Corona-Zeiten

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Das Coronavirus hat viele Menschen in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Um diese Schieflage etwas zu lindern, hat die Bundesregierung einige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Es gibt mehrere Möglichkeiten während der Corona-Pandemie etwas hinzuzuverdienen. 

Sonderregelung für Kurzarbeiter

Noch bis 31. Dezember 2020 dürfen Beschäftigte in Kurzarbeit einen Nebenverdienst bis zur Höhe ihres ursprünglichen Einkommens haben, ohne dass sie Abzüge beim Kurzarbeitergeld befürchten müssen. Allerdings gibt es eine Bedingung: Der Arbeitnehmer darf durch die Nebenbeschäftigung nicht mehr verdienen, als er vor der Kurzarbeit mit seiner Hauptbeschäftigung verdient hat. Wurde der Nebenjob auch schon vor der Kurzarbeit ausgeübt, erfolgt keine Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld. Auch 450-Euro-Jobs bleiben bis Ende des Jahres vollständig anrechnungsfrei.

Was müssen Frührentner beachten?

Frührentner, die ihren Ruhestand bereits vor der Regelaltersgrenze angetreten haben, durften bislang maximal 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen. Wer mehr verdiente, musste Rentenkürzungen hinnehmen. Für das Kalenderjahr 2020 hat die Bundesregierung die Hinzuverdienstgrenze nun auf 44.590 Euro jährlich angehoben. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen nicht zu einer Kürzung der vorgezogenen Altersrente. Der Zusatzverdienst ist steuerpflichtig und unter Umständen auch sozialversicherungspflichtig.

Empfehlungen für 450-Euro-Jobber

Paketdienste, Supermärkte, Essen-Lieferservices – in manchen Branchen werden gerade in der Corona-Krise mehr Minijobber benötigt als bisher. Nach Auskunft der ARAG Experten können Minijobber ihren Jahresverdienst von 5.400 Euro durchaus überschreiten – vorausgesetzt, die Verdienstgrenze wird nur gelegentlich, also nicht mehr als drei Monate, überschritten.

Im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober 2020 gilt sogar, dass eine fünfmalige Überschreitung möglich ist. Außerdem muss der höhere Verdienst unvorhersehbar, also vorher nicht vereinbart, sein. Diese Voraussetzung ist zum Beispiel erfüllt, wenn ein Kollege krank wird oder in Quarantäne muss. Wie viel mehr der Minijobber verdient, spielt in diesem Rahmen keine Rolle.

Kurzarbeitergeld in Verlängerung?

Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wurde auf 24 Monate ausgeweitet. Wegen der Coronakrise soll die Unterstützung bis Ende Dezember 2021 gezahlt werden. Betroffene Firmen würden dadurch zusätzlich entlastet, weil Ihnen von der Bundesagentur für Arbeit die Sozialbeiträge bis zum 30. Juni 2021 in voller Höhe erstattet werden, die auch in Verbindung mit Kurzarbeit zu zahlen wären.

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