Seit diesem Jahr dürfen Pkw-Führerscheinbesitzer der Klasse B unter bestimmten Voraussetzungen Leichtkrafträder bis 125 cm³ ohne Zusatzprüfung fahren.
Dafür müssen sie älter als 25 Jahre sein und seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Pkw-Klasse B besitzen. Zudem müssen sie eine Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten. Dann dürfen sie Motorräder der Klasse A1 fahren. Diese Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung gilt allerdings nur in Deutschland.
Schutzkleidung versichern
Der Wechsel des Fortbewegungsmittels macht eine angemessene Schutzkleidung erforderlich. Daher sind die teils beträchtlichen Kosten für Schutzhelm, Jacke, Hose, Handschuhe und Stiefel eine wichtige Investition.
Da diese häufig nicht über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert ist, empfiehlt die Württembergische Versicherung AG eine Bekleidungsschutz-Versicherung.
Zum Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden an der Motorradbekleidung empfiehlt die Württembergische den Abschluss einer Bekleidungsschutz-Versicherung für lediglich 24,95 Euro pro Jahr. Dabei ist es unerheblich, bei welcher Versicherungsgesellschaft die Motorradversicherung abgeschlossen wurde.
Bei einem Unfall sind Schäden an der Schutzkleidung und am Schutzhelm abgesichert – egal, ob der Versicherte Fahrer oder Beifahrer ist.
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