Nach dem Urlaub in einem Risikogebiet oder gar in einem Land mit Reisewarnung bedeutet dies für den Reisenden, sich nach Rückkehr 14 Tage in Quarantäne begeben – außer er kann nachweisen, dass er nicht mit dem Virus SARS CoV-2 infiziert ist. In diesem Fall gelten diese Quarantäneregelungen nicht.
Was Reisenden bei ihrer Rückkehr beachten müssen, erklären die Experten von der ARAG.
Reisewarnungen und Risikogebiete
Für die meisten EU-Länder wurde die Reisewarnung im Juni aufgehoben. Auch für die Schengen-Staaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein gilt laut Auswärtigem Amt keine Reisewarnung mehr. Vor Reisen in einige europäische Länder wird derzeit allerdings noch gewarnt. Dies gilt vorerst bis einschließlich 31. August 2020.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Risikogebieten, für die ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht; darunter zum Beispiel auch die begehrten Ferienziele Türkei und Ägypten. Für Urlauber aus diesen Ländern bedeutet das bei Rückkehr nach Deutschland ebenfalls eine Quarantäne von 14 Tagen. Die Liste der Länder und Gebiete, wird vom Robert Koch-Institut fortlaufend aktualisiert und an die örtlichen Infektionszahlen angepasst.
Arbeitnehmer in Quarantäne
Müssen Arbeitnehmer nach ihrem Urlaub in 14-tägige Isolation, weil sie ihre Ferien wissentlich in einem Risikogebiet verbracht haben, können sie nach Auskunft der ARAG-Experten ihre Lohnansprüche für die Fehlzeit verlieren.
Wird die Reiseziel plötzlich und unerwartet während des Aufenthaltes zum Risikogebiet erklärt, stehen die Chancen auf Lohnfortzahlung hingegen gut, obwohl es keine geltende Rechtsprechung dazu gibt.
Wer also bereits vor der Reise weiß und in Kauf nimmt, dass er nach dem Urlaub in eine zweiwöchige Quarantäne muss, sollte mit einem Arbeitgeber vorher eine Absprache treffen, ob er aus dem Home Office arbeiten kann oder aber weitere Urlaubstage für die Zeit der Corona-bedingten Zwangspause nehmen kann, um Lohneinbußen zu verhindern.
Schüler und Lehrer in Quarantäne
Eltern, die eine Quarantäne nach der Rückkehr aus den Ferien billigend in Kauf nehmen, sollten die 14 Tage so legen, dass die erzwungene Auszeit am ersten Schultag vorbei ist. Ansonsten könnte der Quarantäne-Fehltag beim schulpflichtigen Nachwuchs als unentschuldigt gewertet werden. Zudem kann ein Bußgeld verhängt werden.
Auch Lehrer, die aufgrund einer Reise in ein Risikogebiet zu spät ihren Schuldienst antreten, müssen wegen unerlaubten Fernbleibens mit Lohnkürzungen rechnen.
Quarantäne-Zeit umgehen
Wer vor seiner Rückkehr aus dem Urlaub einen höchstens 48 Stunden alten Molekularbiologischen Test (PCR-Test) sowie ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorweisen kann, muss nicht in Quarantäne.
Denn die Vorgabe der Bundesregierung lautet:
„Einreisende aus Risikogebieten können gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer von der Absonderungsverpflichtung ausgenommen sein, sofern sie durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können, dass sie nicht mit SARS-CoV-2 infiziert sind.“
Urlauber, die keine Möglichkeit haben, sich vor ihrer Heimkehr am Ferienort testen zu lassen, können auch in Deutschland einen Test durchführen lassen, müssen aber bis zu 48 Stunden auf das Ergebnis warten und so lange in Quarantäne, bis ein Testergebnis vorliegt.
In dieser Liste hat das Robert Koch-Institut die Länder aufgeführt, aus denen ein solcher Test akzeptiert wird.
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