Aufgrund der Corona-Pandemie haben Arbeitnehmer, wenn möglich, ihr Büro gegen das Arbeitszimmer daheim eingetauscht. Wie sie Steuern sparen können und welche Unterlagen und Belege sie bereits in diesem Jahr sammeln beziehungsweise von ihrem Arbeitgeber einholen sollten, haben Experten der Steuer-App Taxando zusammengefasst.
Normalerweise gelten für ein Arbeitszimmer nach dem Einkommensteuergesetz strenge Voraussetzungen. So muss es sich um einen separaten Raum handeln, der zu 90 Prozent beruflich genutzt wird. Dieser sollte zur privaten Wohnung gehören und als Büro ausgestattet sein.
Allerdings zwang die Pandemie dieses Jahr zahlreiche Arbeitnehmer ohne entsprechende Vorkehrungen von zu Hause aus zu arbeiten. Da es sich dabei um keine freiwillige Entscheidung handelt, empfehlen die Steuerexperten von Taxando die Dokumentation und Aufbewahrung sämtlicher steuerrechtlich relevanter Unterlagen.
Bescheinigung des Arbeitgebers
Noch ist rechtlich nicht endgültig geklärt, welche Kosten aus der Home-Office-Zeit Verbraucher mit Sicherheit steuerlich absetzen können. Wenn jedoch Arbeitnehmer das Büro nicht nutzen konnten, kann für diesen Zeitraum ein Abzug bis zum Höchstbetrag von 1.250 Euro möglich werden.
Damit Verbraucher die Erstattung geltend machen können, ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Anordnung zum Home Office erforderlich. Sollten die Angaben nicht genehmigt werden, empfehlen die Experten von Taxando in jedem Fall, Widerspruch einzulegen.
Belege aufbewahren
Verbraucher sollten die Rechnungen von neu erworbenem Mobiliar sowie weiteren, die Arbeit unterstützenden Materialien, zum Beispiel einem Laptop-Untersatz, aufheben. Um die neu erworbenen Gegenstände beziehungsweise Veränderungen in den Räumlichkeiten nachzuweisen, ist außerdem die Anfertigung von Vorher-Nachher-Fotos des Zimmers erforderlich. Die Aufbewahrung sämtlicher Belege für Renovierungsarbeiten während der Zeit im Home Office ist auch ratsam.
Anteilig absetzbar sind außerdem auch die Mietkosten während des Arbeitens von zu Hause aus sowie die Gebühren für die Strom- und Mediennutzung, beispielsweise für WLAN und Telekommunikation.
Maciej Szewczyk, Co-Founder und CTO von Taxando, kommentiert die Analyse:
„Sowohl auf die Verbraucher als auch auf die Steuerbehörden kommen jetzt mit großer Wahrscheinlichkeit Veränderungen zu. Steuerzahler sollten sich am besten vorab erkundigen, welche Unterlagen sie aus der Home Office-Zeit aufheben bzw. einholen müssen. Da eine zweite Infektionswelle und damit das erneute Arbeiten im Home Office nicht ausgeschlossen sind, empfehlen wir, die Gesetzesänderungen im Auge zu behalten. Häufig geben die Finanzbehörden Veränderungen nicht offiziell bekannt: Diese sind lediglich in unveröffentlichten Erlassen nachzulesen. Selbstverständlich werden wir sämtliche neu beschlossenen Änderungen in unseren Service einarbeiten und den Nutzern zur Verfügung stellen.“
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