Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat seine Mitglieder befragt und 57 Prozent haben an, dass sie ihre Erlaubnis gemäß § 34f GewO zurückgeben würden, falls Kosten in Höhe von 1.000 Euro bis 5.000 Euro für die BaFin-Aufsicht berechnet würden.
An der Umfrage vom 26. Juni 2020 haben 343 AfW-Mitglieder teilgenommen, die eine Erlaubnis gemäß § 34f GewO besitzen.
Damit werden entsprechende Werte aus dem letzten AfW-Vermittlerbarometer bestätigt. So hatten 56 Prozent der Befragten im Oktober 2019 auf die identische Frage angegeben, dass sie ihre Erlaubnis gemäß § 34f GewO zurückgeben würden.
Frank Rottenbacher, AfW Vorstand, dazu:
„Damit bestätigt sich erneut, dass die geplante BaFin-Aufsicht die unabhängige Finanzanlagenberatung massiv einschränken würde. Das Verbraucherinteresse an unabhängiger Beratung würde stark eingeschränkt, anstatt verbessert zu werden.“
Der AfW bleibt bei seiner Forderung, die Vermittleraufsicht einheitlich unter dem Dach der IHKs zusammen zu fassen. Bevor über weitere Aufgaben für die BaFin weiter nachgedacht wird, sollte der Wirecard-Skandal auch innerhalb der Aufsicht aufgearbeitet werden.
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