Mehr als 80 Prozent aller Haushalte in Deutschland haben eine private Haftpflichtversicherung (PHV). Franke und Bornberg hat nun 562 Tarife anhand von 55 Kriterien je nach Produktvariante für das PHV-Rating 2020 untersucht.
Das PHV-Rating von Franke und Bornberg unterscheidet zwischen Top- und Grundschutz sowie den Lebenssituationen Familien und Single. Es zieht vor allem jene Kriterien heran, die für die meisten Versicherungsnehmer wichtig sind.
Seit dem Erstrating im Jahr 2015 hat sich die Tarifqualität spürbar verändert. PHV-Versicherer setzten bei den Bedingungen zunehmend auf Transparenz und nachvollziehbare Leistungen. Zudem steigen die Deckungssummen.
Christian Monke, Leiter Versicherungsanalyse bei Franke und Bornberg, erklärt:
„Neue Tarifgenerationen schneiden fast immer besser ab als ihre Vorgänger.
Tarifliche Regelungen werden heute präzise und weitaus detaillierter beschrieben als noch vor einigen Jahren. Der Einschluss von Luftfahrzeugen wie Drohnen und Copter in die PHV liefert ein gutes Beispiel für Verbesserungen. Die meisten Gesellschaften haben ihre restriktive Haltung aufgegeben, Gewichtsbeschränkungen gelockert und den Ausschluss von Luftfahrzeugen mit Motor gestrichen. Nur noch wenige Gesellschaften verlangten für Drohnen & Co. einen Extrabeitrag.“
Kalkulation anhand des Wohnortes
Erste Versicherer kalkulieren ihre Haftpflichtprämien abhängig vom Wohnort. Zu den Pionieren der PLZ-Differenzierung zählen Interlloyd, AXA und HDI. Noch ist ungewiss, ob sich der Trend zur PLZ-basierten Prämie durchsetzen wird. Auch über die zugrunde liegende Datenbasis ist noch wenig bekannt.
Beim Nutzen zeigt sich Christian Monke skeptisch:
„Auf den ersten Blick erscheint der Wunsch nach bedarfsgerechter Tarifierung nachvollziehbar. Doch jede Differenzierung führt zu kleineren Kollektiven. Wo es Gewinner gibt, sind auch Verlierer. Und was einige Kunden mit günstiger Postleitzahl bei ihrer PHV sparen können, müssen in Zukunft andere drauflegen. Das erinnert mich an die inflationäre Entwicklung der Berufsgruppen in der BU-Versicherung.“
Können InsurTechs auch gut?
Unter den analysierten Tarifen sind auch Startups wie Adam Riese, Getsafe, helden.de, Lemonade, Neodigital und ONE. Diese richten sich nach den Wünschen ihrer zumeist jüngeren Kundschaft aus und setzen auf schlanke PHV-Tarife. Durch übersichtliche Leistungen sollen Antragsstrecke und Schadenbearbeitung einfach und vor allem schneller werden. Aber wie leistungsfähig kann schlanker Versicherungsschutz sein?
Christian Monke weiß:
„Ein schlanker Tarif bedient vor allem den Wunsch nach weniger Komplexität. Das schafft Vertrauen, aber noch lange keinen Top-Tarif. Einige PHV-Tarife von Insurtechs landen am unteren Ende unserer Bewertungsskala.“
Aber es geht auch anders: In ihren Top-Tarifen können es manche Startups durchaus mit etablierten Anbietern aufnehmen, wie das PHV-Rating 2020 zeigt. Verbraucherfreundlich ist der Trend zu mehr Flexibilität. Mit einer täglichen Kündigungsfrist in der PHV punkten zum Beispiel die Newcomer helden.de oder Getsafe.
Ergebnisse im PHV-Topschutz
Die Mindestanforderungen für den Topschutz ist eine Mindestdeckungssumme von 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 Euro bei Vermögensschäden sowie Versicherungsschutz für deliktunfähige Kinder (nicht im Single-Tarif), Forderungsausfall, Gefälligkeitshandlungen und für beruflichen Schlüsselverlust.
Die höchste Bewertungsstufe FFF erreichen aktuell knapp 44 Prozent (2015: 17 Prozent) der Familientarife.
Bei den PHV-Tarifen für Singles gelingt dies knapp 38 Prozent (2015: 17 Prozent) der Bedingungswerke.
Ergebnisse im PHV-Grundschutz
Die Mindestanforderungen für den Grundschutz sind eine Deckungssumme mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.
Bei den Familientarifen mit Grundschutz erreichen knapp 13 Prozent die höchste Bewertungsstufe FFF (2015: 2 Prozent).
Unter den PHV-Singletarifen kommen jetzt ebenfalls rund 13 Prozent (2015: 2 Prozent) der Tarife in die Top-Ränge.
Bilder: (1) © Aloun Xayyavong – stock.adobe.com (2-5) © Franke und Bornberg GmbH
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