Württembergische: Spezial-Versicherung für Maler und Stuckateure

Württembergische: Spezial-Versicherung für Maler und Stuckateure
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Die Württembergische Versicherung bietet jetzt auch für die Berufsgruppe Maler (mit/ohne Lackierarbeiten) und Stuckateure ein branchenspezifisches Angebot auf Basis der Firmen-Police an.

Es beinhaltet die Bausteine „Inhalt“, „Ertragsausfall“, „Gebäude“ und „Betriebshaftpflicht“. Zusätzlich ergänzt der „Cyber-Baustein“ den Schutz gegen finanzielle Risiken durch IT-Angriffe.

So können nun Gerüste im Freien bis zum vereinbarten Betrag (maximal 50.000 Euro) gegen Schäden durch einfachen Diebstahl sowie Sturm und Hagel optional versichert werden. Versicherungsschutz besteht beispielsweise, wenn die Gerüste vom Lagerplatz auf dem Firmengelände entwendet werden sowie auch auf Baustellen innerhalb Europas. Deckung gegen Sturm- und Hagelschäden besteht selbst, wenn die Gerüste während der Arbeiten an Objekten angebracht sind.

Zusätzlich eingeschlossen ist auch der Diebstahl von sonstigen Sachen wie Werkzeug auf Baustellen in verschlossenen Räumen, Containern oder Baubuden bis zu 5.000 Euro.

Wenn ein Auftrag wegen eines Sachschadens beim Kunden nicht durchgeführt werden kann, leistet die Württembergische bis zu 50.000 Euro. Beinhaltet ist auch Versicherungsschutz bis 20.000 Euro für Fälle von Umsatzeinbußen, wenn ein Sachschaden beim Auftraggeber eingetreten ist und die vereinbarte Werkleistung für Gebäudeeinbauten aus diesem Grund beim Auftraggeber nicht erbracht werden kann.

Bei einem grob fahrlässig verursachten Schaden wird dieser mit bis zu 150.000 Euro ohne Kürzung entschädigt. Falls die Schadenhöhe darüber liegt, erstattet die Württembergische davon mindestens 80 Prozent. Selbst bei grob fahrlässiger Verletzung von Sicherheitsvorschriften oder gesetzlichen Auflagen sind Kunden durch eine Sonderregelung abgesichert. Zudem werden Leistungen bei Einstellung von betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen in Werkstatt- und Betriebshallen nicht gekürzt.

Bei Nachbesserungsbegleitschäden beträgt die Entschädigung 1 Million Euro je Versicherungsfall beziehungsweise 3 Millionen Euro je Versicherungsjahr. Ist ein Produktionsausfall die Folge, kann dieser mit bis zu 100.000 Euro je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr entschädigt werden.

Der Selbstbehalt für Tätigkeitsschäden an sonstigen Sachen liegt bei 150 Euro. Die Versicherungssumme für das erweiterte Produkthaftpflichtrisiko ist bei Abschluss des Bausteins auf 1 Million Euro je Versicherungsfall bzw. 3 Millionen Euro je Versicherungsjahr erhöht.