Wenn Unternehmen Soforthilfe zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Pandemie erhalten, ist diese nicht pfändbar. Dies urteilte das Landgericht Köln.
Die Soforthilfe dient insbesondere zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die seit dem 1. März 2020 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie entstanden sind.
So gilt für die bewilligte Soforthilfe ein direktes Verrechnungs- beziehungsweise Aufrechnungsverbot mit bereits bestehenden Kreditlinien beim jeweiligen Kreditinstitut. Bei Überweisung der Soforthilfe darf es nicht zu einer zwangsläufigen Bedienung bereits bestehender Kontokorrentforderungen oder sonstiger Zins- und Tilgungsforderungen kommen.
Die bewilligte Soforthilfe muss vollumfänglich zur Kompensation der unmittelbar durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Engpässe genutzt werden. Der Empfänger darf entscheiden, welche Forderungen mit höchster Relevanz für die Existenzsicherung ausgestattet sind (wie Mietforderungen, Lieferantenforderungen) und daher vorrangig durch den Zuschuss bedient werden sollen.
Die Soforthilfe erfolgt ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlagen des betroffenen Unternehmens beziehungsweise des Selbstständigen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie als Einmalzahlung für drei Monate und ist somit zweckgebunden.
Beschluss vom 23. April 2020 (Landgericht Köln, Az. 39 T 57/20)
Themen:
LESEN SIE AUCH
In Deutschland sprudeln schon wieder die Steuern
Unzufriedenheit: coronabedingt neues Hoch
Deutsche Rechenzentren auf Wachstumskurs
Pandemie beeinträchtigt Gesundheitsförderung
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Der digitale Führerschein: Ambition trifft auf Realität
Elterngeldbezug rückläufig – Geburtenrückgang und ökonomische Unsicherheiten als zentrale Einflussfaktoren
Haushaltspaket treibt Bundesanleihen in die Höhe
Weniger Niedriglöhne, kleineres Lohngefälle – Deutschland verdient besser
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.













