Mindestens 200.000 Verbraucher haben laut Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) den Vergleich mit Volkswagen geschlossen und erhalten damit eine verbindliche Vergleichszusage des Autokonzerns.
Fast fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselbetrugs hatten der vzbv und die Volkswagen AG im Februar 2020 für mehr als eine Viertelmillion betrogener Dieselfahrer Entschädigungsangebote zwischen 1350 und 6250 Euro ausgehandelt. Nach Angaben des abwickelnden Autobauers haben den Vergleich bereits mehr als 200.000 Anspruchsberechtigte geschlossen. Die Gelder sollen ab 5. Mai 2020 überwiesen werden.
Klaus Müller, Vorstand des vzbv, dazu:
„Es ist das erste Mal, dass Verbraucher sich in einem Massenverfahren dieser Größenordnung gemeinsam gegen einen Betrug zur Wehr setzen konnten.“
Da Verbraucher nach Ostern verstärkt Probleme bei der Abwicklung gemeldet hatten, wurde die Frist zur Anmeldung im Onlineportal bis zum 30. April 2020 verlängert.
Verbrauchern, die die Vergleichskriterien erfüllen, aber noch keine Zugangsdaten haben oder denen der Vergleich verweigert wird, rät der vzbv deswegen, mit der Service-Hotline Kontakt aufzunehmen (05361-3790506). Sollten Verbraucher dort nicht erfolgreich sein, können sie darauf bestehen, dass ihr Fall der Ombudsstelle zur Prüfung vorgelegt wird.
Auch können sie sich direkt per E-Mail an die Ombudsstelle wenden. Die Ombudsstelle wird von der ehemaligen Justizministerin Brigitte Zypries, dem ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und dem ehemaligen Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch geleitet.
Klaus Müller meint:
„Dass nun mehr als 200.000 Verbraucher in einem Massenverfahren eine Entschädigung erhalten, ist ein Erfolg, der ohne die Musterfeststellungsklage nicht möglich wäre. Mit einer besseren Ausgestaltung des Gesetzes hätten jedoch wesentlich mehr Verbraucher profitieren können. Deshalb brauchen wir eine zügige Reform der Klage. Sie muss verbraucherfreundlicher und einfacher werden.“
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