Mehr als 86.000 neue Verträge des Versorgungswerk MetallRente wurden im vergangenen Jahr abgeschlossen und der Bestand für Verträge zur kapitalgedeckten Altersversorgung ist um 10 Prozent gewachsen.
Zudem konnten die Neubeiträge erstmalig die Schwelle von 100 Millionen Euro überschreiten.
MetallRente stellt Vorsorgelösungen zur Absicherung von Berufsunfähigkeit, Grundfähigkeiten und Erwerbsunfähigkeit sowohl im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung als auch als private Angebote bereit.
Etwa 11 Prozent der Betriebsrentenanwärter entschieden sich 2019 für eine Absicherung im Rahmen der bAV. Rund 21.000 Beschäftigte haben im letzten Jahr einen Vertrag für die privaten Angebote zum finanziellen Schutz ihrer Arbeitskraft abgeschlossen. Zum Bestand gehören inzwischen bereits 116.000 private Vorsorgeverträge.
Der Zuwachs bei dem MetallPensionsfonds lag 2019 mit über 14.400 Neuverträgen 36 Prozent über dem Niveau des Vorjahres (10.600). Und die Performance von 5,70 Prozent p.a. seit Auflage zeigt, dass Sparbuch, Tages- oder Festgeld keine Alternativen mehr sind für alle, die verlässlich für ihr Alter vorsorgen wollen.
Heribert Karch, Geschäftsführer, sagt:
„Auch wenn Sparer von Null- und sogar Negativzinsen betroffen sind, können sich die Beschäftigten unserer Branchen auf eine starke Betriebsrente ihres Versorgungswerks verlassen“, unterstreicht Karch. „Die betriebliche Altersversorgung erwirtschaftet aufgrund ihrer Kombination von tarifvertraglichen Leistungen, Arbeitgeberzuschüssen und staatlicher Förderung eine attraktive Rendite.“
Wenig hilfreich ist es, immer neue Vorsorgeideen und Formenspielereien in die öffentliche Debatte zu werfen – heißen sie nun Starter-Kit, Deutschland-, Extra- oder Bürgerfonds.
Heribert Karch dazu:
„Notwendig ist vielmehr, die konsequente Förderung und vor allem Vereinfachung der betrieblichen Altersversorgung, denn die hat ihre Bewährungsprobe bereits bestanden.“
Er fordert angesichts der im März 2020 geplanten Verabschiedung von Empfehlungen der Rentenkommission „Nachhaltiger Generationenvertrag“ der Bundesregierung:
„Die Rentenkommission muss praxistaugliche Vorschläge machen, die auf dem sicheren Fundament von Analyse und Machbarkeit stehen. Wir haben keine Zeit für immer neue Experimente. Die Politik muss endlich nachhaltige Lösungen für die Alterssicherung nach 2025 auf den Weg bringen!“
Das jüngst verabschiedete Freibetragsgesetz zur Doppelverbeitragung von Betriebsrenten ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Es bringe aber für viele Menschen dennoch eine spürbare Verbesserung ihrer Betriebsrenten.
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