Das Landgericht Berlin urteilte in seinem Beschluss vom 30. Dezember 2019 (Az. 15 O 605/19), dass die HUK-COBURG Kündigungen von Kfz-Policen durch Check24 zurückweisen darf, wenn nicht rechtlich gesichert ist, dass der Kunde sie wirklich veranlasst hat.
Damit widersprach das Gericht Check24, dass der Kündigungsservice des Vergleichsportals gültig und rechtskonform sei.
Wenn die Kündigungserklärung durch einen Boten oder Vertreter übermittelt wird, steht dem Versicherungsunternehmen nach Auffassung des Gerichts ein Zurückweisungsrecht zu, weil Check24 nicht gleichzeitig mit der Kündigung eine Vollmachtsurkunde vorlegt.
Check24 hat die einstweilige Verfügung akzeptiert und sich in einer Abschlusserklärung verpflichtet, nicht länger zu behaupten, dass seine Kündigungen gültig und rechtskonform sind.
Zudem muss die von Check24 am 18. Dezember 2019 auf seiner Website veröffentlichte Presseinfo gelöscht werden. In einer einstweiligen Verfügung untersagte das Landgericht Berlin (Beschluss vom 23. Januar 2020, Az. 16 O 15/20) die darin enthaltenen negativen Äußerungen gegen die HUK-COBURG. Dies begründete das Gericht, dass der Versicherer sich rechtskonform verhält, weshalb die Darstellung eine unlautere Herabsetzung ist.
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