Mit der Einführung eines neuen Tarifwerks hat die DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG neben Erweiterungen auf Produktseite auch die DEURAG Services im Tarif 01/2020 ausgeweitet.
So wurden der Cyber-Rechtsschutz und Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen im Internet stärker gewichtet und sind sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden als Leistungen mitenthalten.
Zum Beispiel ist die Beistandsleistung eines Rechtsanwaltes für die Erstattung einer Strafanzeige „Cybermobbing“, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Nutzung elektronischer Daten/Medien besteht, mitversichert.
Erweiterung der Serviceleistungen
DEURAG bietet eine kostenfreie anwaltliche telefonische oder Online-Rechtsberatung. Neue Angebote im Servicebereich für Privatkunden sind die Beratung zu Baurisiken und Kapitalanlagen.
Zudem hat die DEURAG ihre speziellen Services für Geschäftskunden ergänzt: Neben dem bereits etablierten professionellen Forderungsmanagement (AnspruchPLUS) und der Option, Wirtschaftsauskünfte (AuskunftPLUS) zu Sonderkonditionen einzuholen, bietet die DEURAG jetzt auch eine Prüfung von AGBs auf offensichtlich unwirksame oder zweifelhafte Klauseln, kurz AGBCheck, an. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine rechtswirksame Unternehmervorsorgevollmacht durch unabhängige, spezialisierte Fachanwälte erstellen zu lassen.
Eine weitere wichtige Neuerung für Geschäftskunden stellt die Integration des Berufs-Vertrags-Rechtsschutzes für Versicherungsverträge und Hilfsgeschäfte im Kombinations-Rechtsschutz dar – bislang ein separater Baustein, der im neuen Tarif jetzt inkludiert ist.
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