Die Basler Versicherungen haben ihre Cyberversicherungen um neue Deckungsbausteine erweitert. Ab sofort gilt der Versicherungsschutz für die Cyber-Police und den Cyber-Schutzbrief automatisch weltweit ohne Einschränkungen.
Der aktualisierte Deckungsumfang bietet eine optionale Deckung für Cyber-Betrug an. Hier beträgt die maximale Versicherungssumme 50.000 Euro – als Sublimit im Rahmen der Eigenschadendeckung. Vereinbart ein Unternehmen diese Klausel, so werden Vermögensschäden durch Cyber-Betrugsfälle in Form von „Fake-President-“ beziehungsweise „CEO-Fraud-“ und „Lieferantenbetrugs-Fällen“ infolge einer Informationssicherheitsverletzung ersetzt.
Außerdem sind nun Mehrkosten (beispielsweise für Strom, Gas oder Wasser) versichert, die Unternehmen dadurch entstehen, dass ihre informationsverarbeitenden Systeme missbraucht werden, um Krypto-Währungen zu erstellen (sogenanntes Krypto-Mining).
Außerdem besteht Versicherungsschutz für die durch forensische Ermittlungen (Ursachenermittlung) eingetretene Betriebsunterbrechung. Wenn die Ermittlung, ob ein Schadenfall eingetreten ist, durch eine geplante Abschaltung der Systeme erfolgen muss, sind daraus entstehende Kosten und entgangene Gewinne zukünftig ebenfalls als Betriebsunterbrechung mitversichert.
Tritt ein Schadenfall ein, so kann der Kunde nach zwei Wochen eine Abschlagzahlung in der Höhe erhalten, in der der Schaden mindestens anfällt.
Wie zuvor kann die Basler Cyber-Police auch als Cyber-Schutzbrief abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme beträgt hierbei einheitlich 50.000 Euro (komplett ohne weitere Sublimits). Der Kunde erhält dabei das volle Krisenmanagement der normalen Cyberversicherung. Zudem besteht Versicherungsschutz für Eigenschäden (zum Beispiel Betriebsunterbrechung) oder Ansprüche Dritter.
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