Die NÜRNBERGER Versicherung bietet ab sofort den Kunden 12 neue beziehungsweise verbesserte Leistungen in der Gewerblichen Gebäudeversicherung und Geschäftsinhaltsversicherung.
So übernimmt sie nun einen grob fahrlässig verursachten Schaden bis 100.000 Euro in voller Höhe. Das Gleiche gilt auch, wenn der Kunde grob fahrlässig eine Obliegenheit verletzt, noch bevor oder nachdem der Versicherungsfall eintritt. In beiden Fällen ist der Kunde darüber hinaus bis zu einer Schadenhöhe von 1 Million beziehungsweise 500.000 Euro abgesichert – bei einer Leistungskürzung um maximal 20 Prozent.
Bis zu einer Schadenhöhe von 250.000 Euro (bisher 25.000 Euro) verzichtet die NÜRNBERGER nun auf den Einwand einer möglichen Unterversicherung.
Auch gibt es bei der sogenannten Summen- und Konditionsdifferenzdeckung Neuerungen: Wird der Vertrag bei der NÜRNBERGER mit Beginn in der Zukunft abgeschlossen, erhält der Kunde im Schadenfall bis zu 12 Monate vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn einen Ausgleich für Leistungen, die der bisherige Versicherungsschutz nicht regelt.
Stellt sich im Schadenfall heraus, dass die konkrete Leistung im Vorvertrag besser geregelt war, reguliert die NÜRNBERGER durch die Besserstellungsgarantie nach den Bedingungen des Vorvertrags.
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