Förderung der Rürup-Rente verbessert
Seit Jahresanfang 2019 können 88 Prozent der Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgaben – sowohl bei bestehenden Verträgen als auch bei Neuabschlüssen – steuerlich geltend gemacht werden.
Bis 2025 steigt der Wert jährlich um zwei Prozent auf 100 Prozent an.
Angehoben wurde auch der Höchstbetrag, bis zu dem Altersvorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und für eine Rürup-Rente absetzbar sind – von 23.712 Euro auf 24.305 Euro für Alleinstehende sowie für Ehepaare das Doppelte. Das Finanzamt erkennt davon 88 Prozent als Sonderausgaben an.
Wer beispielsweise 100 Euro monatlich mit einer Rürup-Rente für das Alter spart, kann bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent in diesem Jahr einen Steuervorteil von 369,60 Euro erzielen.
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