Zinszusatzreserve, was ist das?

Es ist kein Geheimnis, dass die Lebensversicherungsgesellschaften unter dem anhaltend niedrigen Zinsniveau in der Eurozone leiden. Insbesondere bestehende Garantiezinsverpflichtungen bereiten den Versicherern insofern Probleme, als dass sie den heutigen Realitäten nicht entsprechen. Sie können schlichtweg nicht refinanziert werden.

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Diese Problematik blieb natürlich nicht unbemerkt: Im Jahre 2011 führte der Gesetzgeber nach entsprechenden Forderungen aus der Branche die sogenannte Zinszusatzreserve (ZZR) ein, um dem gefährlichen Trend entgegenzuwirken. Heute und sieben Jahre später wird die als Lösung konzipierte Zinszusatzreserve zum Problem.

cms.vzozm.x Rechtsanwalt Stephan Michaelis LL. M., Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte

Die Zinszusatzreserve ist ein Teil der Deckungsrückstellung, die jedes Versicherungsunternehmen gemäß § 341f Abs. 1 HGB für seine Verpflichtungen aus einem Lebensversicherungsvertrag bilanziell bilden muss. Sie bildet insoweit das zusätzliche Kapital ab, das ein Versicherer aufbauen muss, wenn die Kapitalerträge nicht mehr zur Refinanzierung der Garantiezinsen ausreichen. Zu einer solchen Absicherung waren die Versicherungsunternehmen allerdings auch schon vor Einführung der Zinszusatzreserve verpflichtet.

Die tatsächliche Neuerung bestand hingegen in der Einführung einer einheitlichen Berechnungsgrundlage. Stark vereinfacht gesprochen, erfolgt die Berechnung der Zinszusatzreserve durch einen Vergleich von Garantie- und Referenzzins – je tiefer der Referenzzins gegenüber dem vertraglich garantierten Zins fällt, desto höher wird die bilanziell zurückzustellende Reserve. Der Referenzzins wird hierzu aus den Eurozinsswaps der vergangenen zehn Jahre gebildet.

Sinkender Referenzzins treibt Rückstellungsverpflichtungen in die Höhe

Seit Einführung der Zinszusatzreserve ist der Referenzzins jedes Jahr weiter gesunken. Dies hat dazu geführt, dass mittlerweile bereits rund 60 Milliarden Euro in die Zinszusatzreserve eingestellt worden sind. Darüber hinaus wird erwartet, dass in 2018 und den darauffolgenden Jahren jeweils bis zu 20 Milliarden jährlich hinzukommen könnten. Hochrechnungen der BaFin zufolge könnte die Zinszusatzreserve bei unveränderter Berechnung bis 2023 auf bis zu weit über 100 Milliarden Euro angewachsen sein – astronomische Zahlen. So zeigt auch ein aktueller Evaluierungsbericht der BaFin, dass die Berechnungsmethoden der Zinszusatzreserve nicht mehr zeitgemäß sind. Unter anderem sei das heutige Zinsniveau tiefer, als es 2011 vorstellbar gewesen ist.

Die BaFin kommt daher zu dem Schluss, dass die Garantiezinsverpflichtungen bei unveränderter Fortführung der Zinszusatzreserve erheblich überfinanziert werden. Insbesondere führen die steigenden Rückstellungsverpflichtungen zu einem massiven Abbau von stillen Reserven. Während diese Praxis der Versicherer ursprünglich sachgerecht gewesen sei, wäre es kontraproduktiv, diesen Trend beizubehalten, da auf diese Weise die Anlageportfolios der Versicherer endgültig an das Niedrigzinsniveau gebunden würden.

Leidtragende sind gerade auch Kunden mit neueren Verträgen

Das starke Wachstum der Zinszusatzreserve wirkt sich aber nicht nur auf die Versicherer aus, die diese Rückstellung bilden müssen. Leidtragende sind vor allem auch Kunden mit neueren Verträgen. Die hohen Rückstellungsverpflichtungen für Altverträge mit hohem Garantiezins führen nämlich zu einer ungleichmäßigen Verteilung etwaiger Überschussbeteiligungen. Ein ungebremstes Anwachsen der Zinszusatzreserve führt nämlich effektiv zu einer Überprivilegierung bestehender Altverträge, da zu deren Sicherung die Überschussbeteiligung heutiger Verträge verknappt wird.

Begrüßenswerterweise hat die Politik mittlerweile die Notwendigkeit einer Anpassung der Berechnung der Zinszusatzreserve erkannt, nachdem Stimmen aus der Versicherungsbranche schon lange ein Umdenken gefordert haben. Die BaFin fordert insoweit in ihrem Evaluierungsbericht vom Juni 2018 die Anpassung der Berechnungsmethode der Zinszusatzreserve und die hierfür notwendige Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung. Es ist zu hoffen, dass sich hierdurch eine kleine Entspannung auf dem Lebensversicherungsmarkt einstellt.

Für den Vermittler, insbesondere für einen Versicherungsmakler, stellt sich doch die Frage, ob in einem Beratungsgespräch oder in einer Dokumentation die Zinszusatzreserve erläutert werden müsste. Grundsätzlich bin ich nicht der Auffassung, dass bei der Vermittlung einer Lebensversicherung auch dieses Thema „automatisch“ angesprochen werden müsste. Denn es hat mit dem Produkt der Lebensversicherung nichts unmittelbar zu tun.

Dennoch ist ein „mittelbarer Einfluss“ auf eine Lebensversicherung nicht zu leugnen. Würde also der Kunde nachfragen, was denn überhaupt eine Zinszusatzreserve ist, dann sollte der Makler schon in der Lage sein, dies dem Kunden zu erklären. Insofern bin ich auch schon der Meinung, dass meine kurze Erklärung geeignet ist, eine solche Kundenanfrage ausreichend konkret zu beantworten.

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