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Weitere News
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fizkes – stock.adobe.com
18.09.2024
Rückholanrufe ohne Kundeneinwilligung sind wettbewerbswidrig
Das Landgericht Hannover entschied, dass Anrufe und Mails an ehemalige Kunden, mit dem Ziel, diese zurückzugewinnen, wettbewerbswidrig sind, wenn keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Auch ein wettbewerbswidriges Verhalten des den Kunden neu betreuenden Maklers ändert daran nichts.
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Minerva Studio – stock.adobe.com
19.11.2019
Management
Achtung vor Haftung für Verstöße der Leadagentur
Das Landgericht Frankfurt a. M. macht mit Urteil vom 19. März 2019 (Az: 3-06 O 5/18) deutlich, dass, wenn der Versicherungsmakler Kunden gewinnen will, er achtsam sein muss, wenn er zu diesem Zweck eine Leadagentur beauftragt. Unter Umständen haftet er für einen Wettbewerbsverstoß, den die von ihm zur Kundengewinnung beauftragte Leadagentur begeht.