Um mögliche Falschberatungen und damit Haftungsrisiken für Vermittler und Finanzdienstleister zu vermeiden, sollte die neue AfA mit Vorsicht genossen werden. Diese gilt nämlich nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Der vdp befürwortet insbesondere die Aussetzung der weiteren Verschärfung der Klimaschutzvorgaben beim Wohnungsbau und damit das Festhalten am EH 55-Gebäudestandard. Kritisiert aber, dass das Thema Finanzierung hätte stärker berücksichtigt werden müssen.
Der Jahreswechsel sorgt wieder für einige gesetzliche Änderungen, die sich auch auf die private Finanzplanung auswirken werden. Was alles zu beachten ist, zeigt ein Überblick.