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Bundesregierung schränkt Provisionsdeckel ein

Allein ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Abschluss einer RLV und der Gewährung eines Darlehens ist nicht ausreichend, um Versicherungsunternehmen oder Darlehensgeber zu berechtigen, Provisionen zu deckeln, erklärt die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage.

Entwurf des BaFin-Merkblattes ist problematisch

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW kritisiert: Insbesondere konstituiert dieses eine faktische Pflicht zu Provisionssenkungen durch ein Exekutivorgan auf unterster Ebene, also noch unterhalb eines BaFin-Rundschreibens und auch das ohne ausreichende gesetzliche Grundlage.

Provisionsbegrenzung ad acta legen

Der Entwurf einer Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung wurde erneut zur öffentlichen Konsultation gestellt. Der BVK begrüßt dieses Signal der BaFin, von ihren Plänen zur Einführung von Provisionsrichtwerten beim Vertrieb von Lebensversicherungen abzurücken.

BaFin läuft sehenden Auges in Kompetenzüberschreitung

Votum-Vorstand Klein fordert die BaFin auf, von den Plänen zum Provisionsrichtwert abzurücken. Derartige regulative Markteingriffe benötigen eine konkrete gesetzliche Grundlage und können nicht allein der Willkür der Aufsichtsbehörde überlassen werden.

BVK sieht BaFin-Pläne zu Provisionsrichtwerten kritisch

Die Bafin plant die Einführung eines „Provisionsrichtwerts“ in der Lebensversicherung. Der BVK ist kritisch, geht aber davon aus, dass diese Maßnahmen für die Vermittlerbranche weniger einschneidend sein werden als ein gesetzlich vorgegebener Provisionsdeckel.