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Große Probleme mit der Beratungsdokumentation

Versicherungsvermittler und -makler sind nicht nur beweisbelastet, dass der Kunde eine Beratungsdokumentation erhalten hat, sie müssen auch den Nachweis erbringen, dass dies rechtzeitig war. Nur dann kann eine Falschberatung von sich gewiesen werden.

Weitere Nachrichten

Wie geeignet ist eine Rürup-Rente?

Ein Versicherungsnehmer klagte auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung in Bezug auf die nicht mögliche vorzeitige Auszahlung der Beiträge einer Rürup-Rente. Das OLG Karlsruhe erkannte sowohl Beratungs- als auch Dokumentationsfehler und gab der Klage statt.

Haftpflichtversicherer verweigert Deckungsschutz

Ein Versicherungsmakler wurde zum Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung im Rahmen einer Beratung verurteilt. Die R+V verweigerte die Schadenregulierung, denn eine wissentliche Pflichtverletzung war nicht vom Versicherungsschutz gedeckt.

Was ist die Markt- und Informationsgrundlage des Versicherungsmaklers?

Mit einigen gerichtlichen Entscheidungen in diesem Jahr wurden von der Rechtsprechung sehr hohe Anforderungen an die Markt- und Informationsgrundlage des Versicherungsmaklers gestellt. Die Nichtbeachtung könnte weitreichende Folgen haben. Ein Beitrag der Rechtsanwälte Timmermann und Michaelis der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte. Neben der möglichen Wettbewerbswidrigkeit im Rahmen der Beratung oder durch die vertragliche Gestaltung im Maklervertrag können »