Grundsätzlich ist der Vermieter dafür zuständig, dass die Heizung funktioniert. Ist sie kaputt, muss er einen Fachbetrieb mit der Reparatur beauftragen. Welche Rechte haben Mieter, wenn der Heizungsausfall nicht zeitnah behoben wird?
Der Befall mit Ungeziefer kann unter mietrechtlichen Gesichtspunkten einen Mangel an der Mietsache darstellen. Das gilt zumindest dann, wenn ungebetene Gäste in Form von Spinnen, Ameisen und anderen Tiere nicht als bloße Unannehmlichkeiten auftreten.
Entspricht die Miete nicht mindestens 50 Prozent des Ortsüblichen, kürzt der Fiskus normalerweise den Werbungskostenabzug anteilig. Bei coronabedingten Mietminderungen gilt dies jedoch nicht. Warum das so ist, erklärt Steuerberater Dietrich Loll.
Einem Urteil zufolge ist die staatlich verordnete Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts im Zuge der Corona-Pandemie kein Mangel der Mietsache und rechtfertigt keine Mietminderung.
Wenn die Gasversorgung eines Mietshauses zusammenbricht und nicht im angekündigten Zeitraum wieder funktioniert, kann der Mieter eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter beantragen.