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BU-Rente für die Dauer einer Umschulung

Der Volkswohl Bund erklärte sich nach einem außergerichtlichen Verfahren dazu bereit, einem Versicherungsnehmer für die Dauer einer Umschulungsmaßnahme, die mit finanziellen Einbußen einher ging, nachträglich die vereinbarte BU-Rente zu zahlen.

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