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Geburtstagsgrüße sind keine Werbung

Geburtstags-E-Mails stellen datenschutzrechtlich keine unerwünschte E-Mail-Werbung dar, auch wenn in der Signatur ein Firmenlogo mit Link zur Webseite verwendet wird. Somit besteht auch kein Erfordernis einer diesbezüglichen Einwilligung.

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