Geburtstags-E-Mails stellen datenschutzrechtlich keine unerwünschte E-Mail-Werbung dar, auch wenn in der Signatur ein Firmenlogo mit Link zur Webseite verwendet wird. Somit besteht auch kein Erfordernis einer diesbezüglichen Einwilligung.
E-Mail-Marketing ist eine gängige Methode um Kunden mit News zu versorgen. Ein häufig genutztes Automatisierungs-Tool steht nun aufgrund von Bedenken hinsichtlich der geltenden DSGVO auf dem Prüfstand.
Immer wieder hören wir von Pannen in Bezug auf Datensicherheit. Fast die Hälfte der Deutschen vertraut auch nicht darauf, dass Drittanbieter ihre persönlichen Daten sicher und vertraulich behandeln.
Die Voreinstellungen zur Verwendung persönlicher Daten in der Facebook-App für Mobiltelefone stellen keine informierte Einwilligung dar, urteilte das Kammergericht Berlin.
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Seit der DSGVO sind betroffene Personen viel genauer über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Worauf zu achten ist, erfahren Sie hier.