Auch Darlehenstilgung der verstorbenen Ehefrau wird gefördert
Darf gefördertes Guthaben eines Wohn-Riester-Vertrags verwendet werden, wenn nicht das eigene Immobiliendarlehen, sondern das der verstorbenen Ehefrau getilgt werden soll? Ja, weil durch die Regelung zur Gesamtrechtsnachfolge ein Alleinerbe – hier der Ehemann – rechtlich an die Stelle der verstorbenen Ehefrau tritt.