Aktuelles

Das ändert sich 2023 in der Kranken- und Pflegeversicherung

Ab dem 1. Januar 2023 wird für die Erhebung der GKV-Beiträge ein maximales Einkommen von jährlich 59.850 Euro berücksichtigt und der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,3 Prozent angehoben. In der PKV entfällt der Zuschlag zur Finanzierung der coronabedingten Mehrkosten.

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Betriebliche Vorsorge: Eine für alles

Die Plattformlösung Swiss Life Maximo unterstützt Arbeitgebende dabei, die Komplexität in der bAV zu reduzieren. Ein ausschlaggebender Vorteil ist dabei, dass sehr unterschiedliche Kundenforderungen flexibel und umfassend abgebildet werden können.

Mit bAV mehr vom Brutto

Im Ländervergleich haben die Deutschen die höchsten Gehaltsabgaben. Ein lediger Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen hatte 2020 rund 38,9 Prozent Abzüge vom Brutto. Mit der betrieblichen Altersvorsorge kann die hohe Abgabenlast verringert werden.

Arbeitgeberzuschuss bald Pflicht für bAV-Altverträge

Ab dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, auch bei bAV-Altverträgen eingesparte Sozialabgaben weiterzugeben. Sie sollten daher jetzt schon prüfen, was beachtet werden muss, um die gesetzlichen Vorschriften termingerecht umzusetzen.

Zuschusspflicht für Entgeltumwandlungen

Für Unternehmen mit versicherungsförmiger bAV heißt es ab 1. Januar 2022: 15 Prozent Zuschusspflicht für Entgeltumwandlungen. Doch nicht nur Verträge und Versorgungsordnungen müssen geprüft werden. Auch ist zu klären, wie der Zuschuss gerechnet werden soll.