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Kurz gefasst: der Referentenentwurf zur Änderung des BetrAVG

Der Referentenentwurf enthält wenige Änderungen pro klassische bAV, einige Anpassungen beim Sozialpartnermodell, verbesserte Geringverdienerförderung, Zulassung eines betrieblichen Opting-Out bei mindestens 20 Prozent Arbeitgeberzuschuss und Änderungen für EbAV‘s, vor allem für Pensionskassen und Pensionsfonds.

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Neue Rechengrößen in der Krankenversicherung

Jahresarbeitsentgeltgrenze, BBG, Beitragssätze, Höchstbeitrag und Arbeitgeberzuschuss: Bei der Beratung zur privaten Krankenversicherung gibt es viele Werte zu beachten, die sich nun zum Jahresbeginn geändert haben. uniVersa hat die wichtigsten in ihrer Beratungshilfe zusammengefasst.

Das ändert sich 2023 in der Kranken- und Pflegeversicherung

Ab dem 1. Januar 2023 wird für die Erhebung der GKV-Beiträge ein maximales Einkommen von jährlich 59.850 Euro berücksichtigt und der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,3 Prozent angehoben. In der PKV entfällt der Zuschlag zur Finanzierung der coronabedingten Mehrkosten.