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Zuschusspflicht
Weitere News
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Yakobchuk Olena – stock.adobe.com
20.07.2021
bAV
Zuschusspflicht für Entgeltumwandlungen
Für Unternehmen mit versicherungsförmiger bAV heißt es ab 1. Januar 2022: 15 Prozent Zuschusspflicht für Entgeltumwandlungen, die vor 2019 abgeschlossen wurden. Verträge und Versorgungsordnungen müssen geprüft und Entgeltumwandlungsvereinbarungen mit Zustimmung der Arbeitnehmer unter Umständen aktualisiert werden. Umso wichtiger ist es, umgehend aktiv zu werden.
Anzugtraegerin-Anzugtraeger-Konversation-181494935-FO-SFIO-CRACHO
SFIO CRACHO / fotolia.com
11.01.2019
bAV
Drei Tipps fürs bAV-Geschäft
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist deutlich attraktiver geworden, denn es gibt nun mehr Geld vom Arbeitgeber, eine neue Art von Betriebsrente und eine größere Steuerfreiheit.