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Kzenon – stock.adobe.com
17.07.2020
Infothek 4 Wände
Informationspflicht bei erkennbarem Schädlingsbefall im Dachstuhl
Ein Auftragnehmer für Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten hat automatisch eine Prüf- und Hinweispflicht. Er muss bei erkennbaren Spuren von Schädlingsbefall im Dachstuhl den Auftraggeber darauf hinweisen. Wenn er dies nicht macht, haftet er für den Schaden. Dies urteilte das Landgericht Bremen.
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07.06.2017
Produkte
uniVersa stärkt BU-Geschäft
Jeder vierte Berufstätige muss seinen Job vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen aufgeben, trotzdem verfügen bislang nur 30 Prozent der Erwerbstätigenhaushalte über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Kommt es zum Ernstfall, liegt die durchschnittliche Monatsrente bei rund 858 Euro. Der Aufklärungsbedarf ist aus vielerlei Gründen nach wie vor sehr hoch.