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Weitere News
Urteil-163143271-AS-Sebastian-Duda
Sebastian Duda– stock.adobe.com
27.01.2020
4 Wände
Blumentopf im Treppenhaus ist keine erhebliche Beeinträchtigung
In deutschen Mietshäusern tobt seit jeher ein stiller Kulturkampf: Was darf ins gemeinschaftliche Treppenhaus – und was nicht? Pflanzen, Dekoration, vielleicht sogar ein kleiner Beistelltisch mit Zeitschriften? Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil (Az. 2-13 S 94/18 vom 2. Dezember 2019) nun klare Worte gefunden: Ein Blumentopf ist keine erhebliche Beeinträchtigung – solange gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
Frau-verzweifelt-in-verwuesteter-Wohnung-176806301-FO-Antonioguillem
30.07.2018
Auszeichnungen
Die besten Hausratversicherungen 2018
116 Hausrat-Tarife hat ascore Das Scoring untersucht, von denen 11 die höchste Bewertung mit 6 Sternen erhielten.