Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
Schließen
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
Testierwille
Weitere News
Happy senior couple signing legal documents, making purchasing deal
fizkes – stock.adobe.com
11.08.2022
Recht
Ein Testament kann auch als Brief geschrieben werden
Normalerweise wird ein Testament handschriftlich auf einem Blatt Papier aufgesetzt und danach sicher aufbewahrt. Möglich, wenngleich unüblich, ist es aber auch, das Testament in Briefform an die darin bedachte Person zu versenden.
LetzterWilleZettel-98958067-FO-BillionPhotos-com
12.01.2016
Ermächtigung
Testament auf Notiz-Zettel?
Damit ein Testament gültig ist, muss ein ernsthafter Testierwillen feststellbar sein – das ist nicht der Fall, wenn das vermeintliche Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem Stück Papier oder einem zusammengefalteten Pergamentpapier geschrieben worden ist. Das hat das OLG Hamm entschieden.