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23.03.2022
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Invest, Rendite und Selbstgönner
Statt die gesamte Immobilie zu veräußern, können Haus- oder Wohnungseigentümer mittels eines "Teilverkaufs" lediglich einen Anteil der Immobilie verkaufen. Der Käufer wird dadurch „stiller Miteigentümer“, während der bisherige Eigentümer weiterhin die alleinige Entscheidungshoheit über die Immobilie hat. Möglich macht dies das sogenannte Nießbrauchrecht, welches das Wohnrecht sowie die Möglichkeit der wirtschaftlichen Nutzung Ihrer Immobilie erhält.
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