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Sorgfaltspflichten
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Weitere News
Radweg-Radler-159555918-FO-Kara
Kara / fotolia.com
16.07.2019
Urteile
Fußgänger haben beim Betreten des Radweges die gleiche Sorgfaltspflicht wie bei der Fahrbahn
Ein Fußgänger hat beim Überschreiten eines Geh- und Radweges dieselben Sorgfaltspflichten wie beim Überschreiten einer Fahrbahn. Dazu gehört auch, sich zu vergewissern, ob der Weg gefahrlos für sich und andere betreten werden kann. Das entschied das Oberlandesgericht Celle.
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