Ein aktuelles Urteil des OLG Köln vom 26.02.2016 (Az. 20 U 102/15) unterstreicht die „Pflicht des Maklers, den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass der beabsichtigte Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) sich auf den Versicherungsschutz seines Ehepartners und dessen damit verbundene finanzielle Belastungen auswirken kann“. Der Ehegatte ist beim Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die PKV durch das Rechtsinstitut des (Makler-)Vertrages mit Schutzwirkung ...