Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
Schließen
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Tools
Elterngeldrechner
Nettolohnrechner
Maklerbestand bewerten
Witwenrentenrechner
Kiosk
Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Tools
Elterngeldrechner
Nettolohnrechner
Maklerbestand bewerten
Witwenrentenrechner
Kiosk
Realsplitting
Weitere News
Bei Einzelveranlagung kann Unterhalt nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf bereits im Trennungsjahr als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Höchstrichterlich geklärt ist die Frage noch nicht.
Redaktion experten.de / KI-generiert
17.08.2026
Steuern
Unterhalt schon im Trennungsjahr absetzen? Finanzgericht widerspricht dem Finanzamt
Wer sich im Laufe eines Jahres trennt, konnte Unterhaltszahlungen bislang regelmäßig erst ab dem Folgejahr über das Realsplitting steuerlich geltend machen. Das Finanzgericht Düsseldorf stellt diese Praxis nun infrage: Entscheiden sich Ehepartner für die Einzelveranlagung, kann der Sonderausgabenabzug bereits im Trennungsjahr möglich sein. Noch ist die Rechtsfrage allerdings nicht abschließend geklärt.
Paar-Streit-235300594-AS-fizkes
fizkes – stock.adobe.com
04.09.2020
Steuern
Unterhalt an den Ex-Partner: Steuer erfordert Einvernehmen
Scheidungen tun nicht nur weh, sondern kosten eine Stange Geld. Trennen sich Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, so zieht meistens einer von beiden aus der gemeinsamen Wohnung aus. Ein Umzug, neue Einrichtung, separate Versicherungen, unumgängliche Gerichtskosten, in vielen Fällen Anwaltskosten und dazu verlorene Steuervorteile durch den wegfallenden Splittingtarif. Verständlicherweise wollen viele nach der Trennung den Kontakt zum Ex-Partner am liebsten abbrechen, das Steuerrecht ...