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Archiv
Zum Jahresbeginn 2024 hat der Gesetzgeber kürzere Aufbewahrungsfristen für Belege eingeführt.
roma1880/pixabay
11.04.2025
Chefsache
Verkürzte Aufbewahrungsfrist für Belege: Was Unternehmen jetzt beachten müssen
Zum Jahresbeginn 2024 hat der Gesetzgeber kürzere Aufbewahrungsfristen für Belege eingeführt. Was auf den ersten Blick nach Entlastung klingt, bringt in der Praxis neue Anforderungen – vor allem an die digitale Archivierung. Vor welchen Herausforderungen Unternehmen jetzt stehen.
Laptop-Einkaufswagen-250319036-AS-NaMaKuKi
NaMaKuKi – stock.adobe.com
24.09.2020
National
Schnelligkeit beim Online-Shopping wird immer wichtiger
81 Prozent der deutschen Online-Kunden sind zufrieden mit ihrer Einkaufserfahrung. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zufriedenheit leicht gefallen: 2019 waren noch 87 Prozent zufrieden oder sehr zufrieden. So ist entsprechend der Anteil derer, die unzufrieden mit ihrer Kundenerfahrung sind, etwas gestiegen: von vier Prozent im Jahr 2019 auf jetzt sechs Prozent.