Ein Psychotherapeut hat die Gesundheitsdaten des Ehemanns einer Klientin gespeichert und unerlaubt übermittelt. Hat er damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen und sich schadensersatzpflichtig gemacht? Ist dabei ein Schadensersatz in Höhe von 4.000 Euro angemessen? Mit diesen Fragen hatte sich das Amtsgericht Pforzheim zu befassen gehabt (AG Pforzheim, Urt. v. 25.03.2020 – 13 C 160/19). Der Fall vor dem AG Pforzheim Der Beklagte ist Psychotherapeut. Die Ehefrau des Klägers ...