NÜRNBERGER: Grundfähigkeitenversicherung als Konzeptlösung

Bekanntlich spaltet das Thema Grundfähigkeitsversicherung die Vermittlerschaft in zwei Lager. Natürlich kann man dem Grundsatz „Never change a running system!“ huldigen: Wir haben doch immer Berufsunfähigkeit versichert und das war auch gut so. Diese Einstellung ist selbstverständlich zulässig, allerdings verliert der Vermittler in diesem Fall den einen oder anderen Neukunden oder er „kauft“ sich eine haftungsrechtliche Stolperfalle ein.

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Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR untersucht die NÜRNBERGER Grundfähigkeitsversicherung

Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Vor allem Berufsanfänger und die Alleinverdiener in jungen Familien, aber auch Handwerker mit einer ungünstigen Berufsgruppeneinstufung können oftmals mit dem verfügbaren Vorsorgebudget einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz zur Absicherung der Arbeitskraft nicht einrichten.

Wenn das verfügbare Budget nicht ausreicht, wird oftmals an den Stellschrauben Rentenhöhe und Versicherungsdauer gedreht. Im Versicherungsfall kommt dann für den Kunden das böse Erwachen, wenn der Anspruch auf die versicherte Rente eben nur bis zum 60. und nicht bis zum 67. Lebensjahr besteht.

Und der Vermittler gerät in Erklärungsnöte: Vielleicht hätte ja der bedarfsgerechte Versicherungsschutz mit einer Grundfähigkeitsversicherung abgebildet werden können.

Die COVID-19-Pandemie und die Folgen

Die Pandemie hat ihre Spuren in der deutschen Gesellschaft hinterlassen. Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Betriebsschließungen und damit verbundene Existenzängste, aber auch Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen und in der Folge der Verlust von sozialen Kontakten sind nicht ohne Folgen geblieben.

Viele Menschen sind in ein emotionales Stimmungsloch gefallen, das oftmals in eine Depression überleitet. In seiner Ausgabe vom 04.05.2021 berichtet aerzteblatt.de über Studien, die eine Zunahme der psychischen Probleme infolge der Pandemie belegen. Eine Entwicklung, die auch an Kindern und Jugendlichen nicht spurlos vorbeigegangen ist.

Zeigten vor der Pandemie 18 Prozent der Kinder und Jugendlichen in der Altersgruppe 11 bis 17 Jahre psychische Auffälligkeiten, so stieg der Anteil der Kinder und Jugendlichen dieser Altersgruppe mit Hyperaktivität, emotionalen und Verhaltensproblemen während der Krise auf 31 Prozent an (1). In vielen Fällen ist dann eine professionelle Hilfe durch Psychiater und Psychotherapeuten gefordert.

Schön, dass wir in Deutschland auf eine verlässliche medizinische Versorgung auf hohem Niveau vertrauen können. Allerdings kann die regelmäßige psychotherapeutische Sitzung noch Jahre später eine ganz andere Langzeitwirkung entfalten und zur Ablehnung des Antrags auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung führen.

Nicht wenige Schüler und Studenten stehen auch wegen Prüfungsangst und einer damit verbundenen psychischen Überlastung in Behandlung.

Allerdings sind während der Pandemie nicht nur die Fallzahlen von psychischen Auffälligkeiten und Krankheiten angestiegen, die Deutschen haben auch beim Hüftgold ordentlich zugelegt.

Ausgangsbeschränkungen, Bewegungsmangel und sicherlich auch der regelmäßige Griff zur Frustschokolade haben dazu geführt, dass 40 Prozent der Bundesbürger zugenommen haben: im Durchschnitt 5,6 Kilogramm (2).

Sofern der Bodymass-Index schon vorher am Höchstwert gescheuert hat, können zusätzliche fünf Kilo bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu vertraglichen Erschwernissen oder auch zur Ablehnung durch den Versicherer führen.

Versicherungsschutz mit Weitblick

Während in der Vergangenheit ein Versicherungsvertrag zur Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos erst bei Eintritt in das Erwerbsleben oder noch später abgeschlossen wurde, gilt es heute umzudenken.

Nicht nur psychische Probleme oder ein Morbus Pirelli können die Einrichtung eines Vorsorgevertrags erschweren, auch allergische Erkrankungen oder eine Skoliose der Wirbelsäule oder die regelmäßige Einnahme von Medikamenten können einer glatten Antragsannahme entgegenstehen.

Mit der frühzeitigen Einrichtung eines qualifizierten und später ausbaubaren Versicherungsschutzes im Kindesalter können gesundheitliche Klippen und Untiefen in den meisten Fällen elegant umsegelt werden.

Auch hier kann die Grundfähigkeitsversicherung nicht nur einen hochwertigen Versicherungsschutz, sondern auch den Steigbügel für die Berufsunfähigkeitsversicherung bieten.

Aufgrund des hohen Niveaus der Grundfähigkeitsversicherung der NÜRNBERGER wurden die Neuerungen der Tarifgeneration 2021 mit Spannung erwartet.

Die seitens der Vermittler erwünschte BU-Wechseloption ist nunmehr im Angebot. Sofern für Kinder im Alter von 5 bis 14 Jahren eine Grundfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, ist die BU-Wechseloption obligatorisch im Versicherungsschutz enthalten.

Auch für Antragsteller zwischen Eintrittsalter 15 Jahre und maximal 22 Jahre ist die BU-Wechseloption automatisch Vertragsbestandteil, wenn sie nicht vor Vertragsabschluss aktiv abgewählt wird.

Auf die Beitragshöhe hat die Abwahl der BU-Wechseloption keine Auswirkung. Es entfällt jedoch dadurch die Gesundheitsfrage nach psychischen Vorerkrankungen.

Sofern diese Option im Vertrag enthalten ist, kann die versicherte Person frühestens nach Ablauf der ersten fünf Versicherungsjahre, spätestens aber bis zum vollendeten 27. Lebensjahr ohne erneute Risikoprüfung aus der Grundfähigkeits- in eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer maximalen Monatsrente in Höhe von 1.500 Euro wechseln.

Die Ausübung des Optionsrechts ist dabei anlassgebunden, das heißt, die versicherte Person muss nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums eine berufliche Tätigkeit, die in einem Bezug zu ihrer Ausbildung steht, aufnehmen.

Allerdings kann der Optionsjoker nicht nur bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, sondern auch mit dem erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung oder nach einer qualifizierenden Weiterbildungsmaßnahme zum Fachwirt oder Techniker gezogen werden.

Vor allem für Berufsanfänger halten die AVB der NÜRNBERGER noch ein Sahneschnittchen bereit, denn die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente muss nicht zwingend der bislang versicherten Grundfähigkeitsrente entsprechen.

So kann mit der Aufnahme der beruflichen Tätigkeit nicht nur der Tarif gewechselt, sondern der Versicherungsschutz gleichzeitig um bis zu 50 Prozent ohne erneute Risikoprüfung bis auf maximal 1.500 Euro/Monat erhöht werden. Selbstverständlich kann die dann versicherte BU-Rente mit dynamischen Anpassungen weiter ausgebaut werden.

Vom hierarchischen zum modularen Tarifkonzept

Während die NÜRNBERGER beim Tarifrelaunch 2018 auf ein hierarchisches Konzept mit den Tarifstufen Comfort und Premium gesetzt hatte, bietet der Versicherer nunmehr eine modular aufgebaute Vorsorgelösung an.

So kann der Kompakt-Schutz, der bereits eine Absicherung von 17 Grundfähigkeiten enthält, nach Bedarf um die Zusatzbausteine Mobilität, Büro, Körperliche Arbeit, Arbeitsunfähigkeit, Psyche, Pflege, Dread Disease und Berufsfahrer ergänzt werden.

Allerdings kann der Versicherungsschutz auch in den ersten fünf Versicherungsjahren (vor Vollendung des 40. Lebensjahres der VP) um die Zusatzbausteine Mobilität, Büro, Körperliche Arbeit, Arbeitsunfähigkeit und/oder Pflege ohne eine erneute Risikoprüfung erweitert werden. Mit dieser Upgrade-Option sichert sich die NÜRNBERGER ein wichtiges und kundenfreundliches Alleinstellungsmerkmal.

Vor allem die Absicherung des Zusatzbausteins Mobilität ist mit Nachdruck anzuraten, da hier nicht nur die wichtigste Grundfähigkeit Autofahren, sondern auch die versicherten Risiken Motorradfahren, Fahren von Land- und Forstmaschinen, Radfahren und Nutzung des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs beinhaltet sind.

Mit den optionalen Zusatzbausteinen Büro, körperliche Arbeit und Berufsfahrer kann der Versicherungsschutz aus der Grundfähigkeitsversicherung an ausgewählte Berufsgruppen adressiert werden. Vor allem für die über 23 Millionen Inhaber einer Fahrerlaubnis Lkw oder Bus stellt eine Grundfähigkeitsversicherung eine interessante Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung dar.

Die wichtigste versicherte Grundfähigkeit

Die wichtigste versicherte Grundfähigkeit ist unstrittig der Verlust der Fahrerlaubnis Pkw, wird doch mit der Absicherung dieses Risikos die Eingangsschwelle zu einem leistungspflichtigen Versicherungsfall deutlich niedriger aufgelegt, was am Beispiel der Grundfähigkeit Sehen belegt werden soll.

Nach den Versicherungsbedingungen qualifizierter Tarife, und diese Leistungsvoraussetzungen finden sich auch im Bedingungswerk der NÜRNBERGER, begründet sich ein Verlust der Grundfähigkeit Sehen sowohl mit einer hochgradigen Sehbehinderung, das heißt einer verbleibenden Sehkraft von 5 Prozent auf dem leistungsfähigeren Auge, oder mit einer Einschränkung des Gesichtsfelds auf 15 Grad bezogen auf das bessere Auge (Gesamtgesichtsfeld gemessen in allen Richtungen maximal 30 Grad).

Allerdings hätte die versicherte Person zu diesem Zeitpunkt schon lange keine Fahrerlaubnis mehr, fordert der Gesetzgeber doch für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eine Sehkraft von mindestens 70 Prozent. Nur in einem fachärztlich begründeten Ausnahmefall kann davon abgewichen und eine Fahrerlaubnis auch bei einer Sehkraft von 50 Prozent erteilt werden.

Allerdings sollte der Vermittler die Versicherungsbedingungen sehr genau prüfen. Wird beispielsweise ein Kind oder ein Jugendlicher versichert, so gilt der Grundsatz „Man kann nichts verlieren, was man nicht vorher erworben hat“.

Es ist also mit Blick auf diese Zielgruppe zwingend erforderlich, dass auch eine Nichterteilung der Fahrerlaubnis Pkw aus medizinischen Gründen einen leistungspflichtigen Versicherungsfall begründet.

Ein weiterer Punkt ist, dass in vielen Versicherungsbedingungen ein Verlust der Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnisklasse B abstellt. Ältere Versicherungsnehmer haben aber vielleicht noch die Erlaubnisklasse 3 in ihrem Führerschein eingetragen, sodass auch ein Verlust dieser Fahrerlaubnisklasse dem Versicherungsschutz unterstellt werden muss.

An dieser Stelle bleibt festzuhalten, dass alle diese Punkte korrekt in den AVB der NÜRNBERGER geregelt werden und der Versicherer die Risikoabsicherung noch um das Ein- und Aussteigen aus dem Pkw ergänzt hat.

Transparente Leistungsauslöser und verpflichtende Hilfsmittel

Bereits mit der letzten Tarifversion konnte die NÜRNBERGER mit der Transparenz der Leistungsauslöser, aber auch mit den verpflichtenden Hilfsmitteln punkten.

Auch in den AVB der Tarifversion 2021 sind die Leistungsvoraussetzungen eindeutig und – wie von der laufenden Rechtsprechung gefordert – für einen durchschnittlichen Verbraucher verständlich formuliert.

Auch bezüglich der Beschränkung der verpflichtend einzusetzenden Hilfsmittel, zum Beispiel bei Prüfung des Verlustes einer motorischen Grundfähigkeit, ist sich der Versicherer treu geblieben.

So muss die versicherte Person beispielsweise bei einer Prüfung der Grundfähigkeiten Gehen und Treppensteigen nur körpernahe Hilfsmittel (zum Beispiel Stützbandagen, Orthesen, Prothesen) verwenden, während der Einsatz von mitzuführenden Hilfsmitteln wie zum Beispiel Unterarm- oder Achselgehstützen, Rollatoren und Gehwägen explizit ausgeschlossen wird.

Ein wünschenswerter Standard, der leider von vielen Anbietern bislang nicht umgesetzt wurde. Überflüssig zu erwähnen, dass in den AVB der NÜRNBERGER weder die Verpflichtung zu operativen Eingriffen noch mehrstufige Leistungsvoraussetzungen zu finden sind.

Erweiterung des Katalogs versicherbarer Risiken

Mit der Überarbeitung des Tarifs hat die NÜRNBERGER einige zusätzliche Grundfähigkeiten – zum Beispiel Ziehen und Schieben, Bildschirmarbeit, Radfahren – in den Katalog der versicherbaren Risiken aufgenommen. Neu hinzugekommen ist auch eine optionale Absicherung des Arbeitsunfähigkeitsrisikos.

Hier fällt sehr positiv auf, dass die NÜRNBERGER bei den Voraussetzungen für eine Leistungspflicht im Fall der Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person eine Anleihe bei den AVB für die BU-Versicherung gemacht hat. Bereits nach einer dreimonatigen Arbeitsunfähigkeit besteht ein Leistungsanspruch, sofern der behandelnde Facharzt eine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit für mindestens drei weitere Monate testiert.

Mit der Erweiterung der Leistungspflicht auch auf die Dauer einer Wiedereingliederungsmaßnahme nach langer Krankheit sichert der Versicherer ein hohes Maß an Praxisnähe.

Die auf 24 Monate begrenzte maximale Leistungsdauer im Versicherungsfall beziehungsweise während der Vertragslaufzeit ist für eine Grundfähigkeitsversicherung – auch mit Blick auf das gegenüber der BU-Versicherung niedrigere Prämienniveau – ausreichend dimensioniert.

Wichtig ist auch, dass die NÜRNBERGER – wiederum im Gleichklang mit den AVB für die BU-Versicherung – für den Fall einer leistungspflichtigen Arbeitsunfähigkeit eine eigenständige Tarifleistung (Arbeitsunfähigkeitsrente) ausweist, sodass eine Kollision mit der Krankentagegeldversicherung vermieden werden kann.

Für die Kundenberatung von Vorteil ist der Zusatzbaustein Dread Disease, der eine optionale Absicherung von 55 schweren Krankheiten mit der Ernstfallschutz-Zusatzversicherung beinhaltet.

Mit dem Einschluss des Zusatzbausteins Pflege kann der Versicherungsschutz weiter aufgewertet werden. Dieser garantiert bei Pflegebedürftigkeit eine zusätzliche lebenslange Rente in Höhe der versicherten Grundfähigkeitsrente oder die Option auf Abschluss einer Anschluss-Pflegerenten-Versicherung.

Fazit

Mit der Überarbeitung der Grundfähigkeitsversicherung hat die NÜRNBERGER ihren Tarif nicht nur weiter aufgewertet, sondern die Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung über die BU-Wechseloption zusammengeführt. Die Forderung nach einer lebensbegleitenden Absicherung der Arbeitskraft wurde mit diesem strategischen Schritt erfolgreich umgesetzt.

Mit der auf das Kindesalter vorgezogenen Einrichtung einer Grundfähigkeitsversicherung kann nicht nur ein qualifizierter Versicherungsschutz sichergestellt, sondern auch die Türe zur Berufsunfähigkeitsversicherung geöffnet werden.

Die defizitäre Situation der Deutschen Rentenversicherung, die nur mit einem finanziellen Dauertropf aus dem Bundeshaushalt am Leben erhalten werden kann, verdeutlicht, dass eine eigenverantwortliche Vorsorgeinitiative im Jahr 2021 kein Kann, sondern vielmehr ein Muss im Interesse der persönlichen Existenzsicherung ist. Die hierfür erforderlichen Vorsorgeinstrumente hat die NÜRNBERGER in sehr qualifizierter Form vorgelegt.

Quellen: (1) aerzteblatt.de, Psychische Gesundheit von Kindern während der Pandemie verschlechtert, 10.07.2020, (2) Frankfurter Allgemeine Zeitung, Viele Deutsche haben während der Pandemie zugenommen, 02.06.2021.

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