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Auch Beiträge an einen Schulförderverein können steuerlich Schulgeld sein. Der BFH stärkt die wirtschaftliche Betrachtung – verlangt aber einen klaren Nachweis der Mittelverwendung.Auch Beiträge an einen Schulförderverein können steuerlich Schulgeld sein. Der BFH stärkt die wirtschaftliche Betrachtung – verlangt aber einen klaren Nachweis der Mittelverwendung.Experten/KI
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26.08.2025
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