Bei Agenturen und Maklern gibt es seit einiger Zeit die Tendenz zu größeren Einheiten. Für den Ausbau des Außendienstes werden häufig selbstständige Handelsvertreter bevorzugt, da nur im Erfolgsfall Kosten in Form der Provision entstehen. Teilweise ist dem Auftraggeber (Agentur oder Makler) nicht klar, dass bestimmte Typen von Selbstständigen rentenversicherungspflichtig sind. Oder er muss im Streitfall überrascht feststellen, dass er wegen „Scheinselbstständigkeit“ erhebliche Beiträge in allen ...