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Notfallsanitäter

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Der Bundesfinanzhof sorgt für Klarheit: Die Ausbildung zum Rettungssanitäter gilt steuerrechtlich nicht als Erstausbildung. Für viele Familien bedeutet das: Der Kindergeldanspruch bleibt trotz anschließender Vollzeitbeschäftigung bestehen.Der Bundesfinanzhof sorgt für Klarheit: Die Ausbildung zum Rettungssanitäter gilt steuerrechtlich nicht als Erstausbildung. Für viele Familien bedeutet das: Der Kindergeldanspruch bleibt trotz anschließender Vollzeitbeschäftigung bestehen.Experten/KI
30.07.2026
Verbraucher

BFH-Urteil zum Kindergeld: Rettungssanitäter-Ausbildung zählt nicht als Erstausbildung

Der BFH entscheidet: Die Ausbildung zum Rettungssanitäter beendet den Kindergeldanspruch nicht. Warum die Ein-Jahres-Grenze für Familien jetzt entscheidend ist. Der Bundesfinanzhof stärkt den Kindergeldanspruch und stellt klar: Eine kurze berufsqualifizierende Ausbildung ist steuerrechtlich noch keine Erstausbildung.
Ambulance helping injured woman with infusionAmbulance helping injured woman with infusionKzenon – stock.adobe.com
22.03.2023
Finanzen

Absicherung für Retter in der Not: Die wichtigsten Versicherungen für Notfallsanitäter

Notfallsanitäter retten täglich das Leben anderer und sind besonderen Herausforderungen und Risiken ausgesetzt. Einige Versicherungen sind für Angestellte im Rettungsdienst deshalb sehr wichtig.

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