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Notfallsanitäter
Weitere News
Der Bundesfinanzhof sorgt für Klarheit: Die Ausbildung zum Rettungssanitäter gilt steuerrechtlich nicht als Erstausbildung. Für viele Familien bedeutet das: Der Kindergeldanspruch bleibt trotz anschließender Vollzeitbeschäftigung bestehen.
Experten/KI
30.07.2026
Verbraucher
BFH-Urteil zum Kindergeld: Rettungssanitäter-Ausbildung zählt nicht als Erstausbildung
Der BFH entscheidet: Die Ausbildung zum Rettungssanitäter beendet den Kindergeldanspruch nicht. Warum die Ein-Jahres-Grenze für Familien jetzt entscheidend ist. Der Bundesfinanzhof stärkt den Kindergeldanspruch und stellt klar: Eine kurze berufsqualifizierende Ausbildung ist steuerrechtlich noch keine Erstausbildung.
Ambulance helping injured woman with infusion
Kzenon – stock.adobe.com
22.03.2023
Finanzen
Absicherung für Retter in der Not: Die wichtigsten Versicherungen für Notfallsanitäter
Notfallsanitäter retten täglich das Leben anderer und sind besonderen Herausforderungen und Risiken ausgesetzt. Einige Versicherungen sind für Angestellte im Rettungsdienst deshalb sehr wichtig.