Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
Schließen
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
Lohnersatz
Weitere News
Anzugtraeger-Hammer-82770492-AS-konradbak
(1) konradbak – stock.adobe.com (2) Dr. Johannesa Fiala (3) Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik
30.07.2021
Assekuranz
Befreiung vom Zwangskorsett des BetrAVG
Wer als Arbeitgeber Betriebsrenten gestalten möchte, schaut in das Betriebsrentengesetz, genauer das Betriebliche Altersversorgungsgesetz (BetrAVG). Doch eine Betriebsrente nach dem BetrAVG zu gestalten passt meist weder zu den Arbeitgeberbedürfnissen noch für Arbeitnehmer.
Mutter-Tochter-48033620-AS-bilderstoeckchen
bilderstoeckchen – stock.adobe.com
29.03.2021
Pflege & Gesetz
Corona-Sonderregelungen für Pflegebedürftige und Angehörige: Verlängert bis 30.06.2021
Der Bundestag hat die Verlängerung wesentlicher coronabedingter Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige bis 30. Juni 2021 beschlossen.
Geldscheine-2364655-AS-Johanna-Muehlbauer
17.08.2020
Finanzen
Lohnsteuerklasse V reduziert Anspruch auf Lohnersatzleistungen drastisch
Beschäftigte, die ihr Einkommen nach Lohnsteuerklasse V versteuern, verlieren beim Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld I und Elterngeld schnell mehrere hundert Euro monatlich im Vergleich zu Personen mit gleichem Bruttoeinkommen und Lohnsteuerklasse III. Besonders groß ist der Rückstand beim Krankengeld: maximal 697 Euro weniger gibt es im Monat, obwohl ebenso viel an Sozialbeiträgen gezahlt wurde, zeigen Berechnungen in einer neuen, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten ...