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Weitere News
Patient-Koma-83512078-FO-sudok1
02.10.2018
Ermächtigung
Verpflichtung privater Krankenversicherer zur Beratung
Die PKV hat bei erkennbarem Anlass eine gesetzliche Pflicht zur Beratung. Diese umfasst auch die „menschliche Versorgung bis zum Lebensende“, beispielsweise durch palliative und gegebenenfalls Hospizbehandlung sowie über die Patientenverfügung – also auch das „selbstbestimmte Sterben“. Einz
Aerztin-Medizin-Netzwerk-92957722-FO-Africa-Studio
28.07.2016
Unternehmen
Michaelis und Heilwesennetzwerk kooperieren
Die Heilwesen Netzwerk RM eG (HWNW), die Interessenvertretung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie Heilberufe, Hebammen, Apotheken und den Sanitätsfachhandel, geht mit der Hamburger Anwaltskanzlei Michaelis eine enge Partnerschaft ein.
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